Wann bekommen Stapler-Arbeitskörbe eine Zulassung?

Neben den UVV für Arbeitskörbe (Unfallverhütungsvorschriften für Arbeitskörbe), die umfangreiche Vorgaben bezüglich der Nutzung und dem Verhalten beim Einsatz geben, werden auch an die Stapler-Arbeitskörbe selbst hohe Anforderungen gestellt, damit die Arbeitsbühnen eine Zulassung bekommen und damit überhaupt in Deutschland erst eingesetzt werden dürfen. Auch wenn es immer mehr günstige Stapler-Arbeitskörbe gibt – hier sollte man unbedingt darauf achten, ob diese Modelle über eine Zulassung verfügen. Wird ein Arbeitskorb ohne Zulassung im Betrieb eingesetzt und kommt es zum Unfall, kann das empfindliche Folgen für das Unternehmen haben. Doch welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit ein Arbeitskorb eine Zulassung erhält? Das erläutern wir im heutigen Beitrag.

In verschiedenen Verordnungen, Vorschriften und Merkblättern werden die Richtlinien und Kriterien für die Zulassung von Arbeitskörben konkretisiert. Diese Zulassungskriterien  werden bspw. in der Betriebssicherheitsverordnung, der Unfallverhütungsvorschrift UVV und dem Merkblatt „Einsatz von Arbeitsbühnen an Flurförderzeugen mit Hubmast“ (bisher BGI/GUV-I 5183) erläutert. Im Folgenden werden grundsätzliche Informationen bereitgestellt, die man insbesondere beim Kauf von Arbeitskörben berücksichtigen sollte, denn so kann man erkennen, ob Arbeitsbühnen wirklich über eine Zulassung verfügen.

TÜV Nord Geprüfte Sicherheit

Arbeitskörbe mit Zulassung verfügen normalerweise auch über eine Tüv-Prüfung

An dem Arbeitskorb muss ein Schild angebracht werden, auf dem die höchstzulässige Zahl der mitfahrenden Personen, die größte Zuladung in kg und das Eigengewicht angegeben sind. Gleichzeitig ist anzugeben, für welche Art von Gabelstapler der Arbeitskorb verwendet werden darf. Auch wenn man beim Kauf einer neuen Stapler-Arbeitsbühne das Schild selbst häufig noch nicht in Augenschein nehmen kann, sollte man auf die passende Zulassung achten, die in den Unterlagen bzw. Produktbeschreibungen stehen sollten. In Deutschland gängig sind TÜV-Prüfungen für Arbeitskörbe, die auch die Konformität des Arbeitskorbs mit den Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften bestätigt.

Werden im Unternehmen Arbeitskörbe ganz ohne passende Zulassung eingesetzt oder die Bedingungen für die Zulassungen nicht eingehalten werden (bspw. indem zwei Personen in einem Arbeitskorb arbeiten, der aber nur für eine Person zugelassen ist), kann das vielfältige Konsequenzen nach sich ziehen. Neben Bußgeldern kann insbesondere im Fall eines Unfalls zu Regressansprüchen gegenüber dem Unternehmer führen, der nach den UVV immer für den jeweiligen Einsatz geeigneten Arbeitsgeräte zur Verfügung stellen muss. Daher ist es hier unbedingt empfehlenswert, auf nur Stapler-Arbeitskörbe mit Zulassung zu kaufen – selbst wenn so ein Arbeitskorb dann etwas teurer ist als ein Modell ohne Zulassung.

Viele Grüße,

Alexander Kipp
Vom Team des Stapler-Profishop

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