Personenkörbe für Stapler zählen in Deutschland und Österreich zu den beliebtesten und am häufigsten genutzten Stapler-Anbaugeräten – ganz anders in der Schweiz. Dort verbietet seit einiger Zeit die Rechtslage eine Nutzung von Arbeitskörbe für Stapler. Wie genau die Situation ist und wann man in der Schweiz eine Ausnahme für die Nutzung von Personenkörbe für Stapler bekommen kann, zeigt dieser Artikel.
Die Situation scheint auf den ersten Blick sehr seltsam – in Deutschland und Österreich sind Gabelstapler-Hebekörbe zurecht die beliebtesten Gabelstapler-Anbaugeräte, denn die Arbeitskörbe für Stapler sind nicht nur flexibel und mit jedem Stapler nutzbar, sondern auch für unzählige Arbeiten im Betrieb einzusetzen. Ob Wartung, Reparatur oder andere Arbeit in der Höhe, Arbeitskörbe für Stapler sind schnell einsatzbereit und bieten für Mitarbeiter eine sichere Arbeitsplattform. Vorbei sind die Zeiten, in denen Mitarbeiter auf wackeligen Leitern, in selbst gebauten Gitterboxen oder von einer angehobenen Palette ohne jegliche Sicherung arbeiten mussten.
Stapler-Arbeitskörbe (https://www.arbeitskorb-profishop.de/) sollen genau hier Abhilfe schaffen – durch die festen Sicherheitsvorgaben, strenge Gewichts- und Personenbegrenzungen und eine detaillierte Prüfung und Abnahme durch Prüfgesellschaften wie den TÜV können Gabelstapler-Hebekörbe ohne Sicherheitsbedenken eingesetzt werden. Umfangreiche und leicht zu bedienende Mechanismen, wie bspw. eine Bolzensicherung, die die Personenkörbe für Stapler vor dem Abrutschen schützen soll, stellen Sicherheitsvorkehrungen dar, die die Gefahr auf ein Minimum reduzieren, so dass in Deutschland und Österreich die Arbeit mit Arbeitskörbe für Stapler alltäglich ist.
Ganz anders in der Schweiz: Dort ist es seit einiger Zeit verboten, n im Betriebsalltag einzusetzen. Als Begründung werden die Gefahren genannt, die durch die Arbeit mit den Stapler-Arbeitsbühnen für die Mitarbeiter entstehen können. Und selbst Betriebe, die schon seit vielen Jahren Stapler-Arbeitsbühnen im Einsatz haben, dürfen diese nicht einfach so weiter nutzen. Aufwändige Prüfungen und Ausnahmegenehmigungen sind notwendig, damit die Arbeitskörbe für Stapler noch eingesetzte werden dürfen. Gleichzeitig werden diese Genehmigungen für den Einsatz von Arbeitsbühnen für Gabelstapler in der Schweiz nur unter strengsten Auflagen erteilt, bspw. dass eine Nutzung auf wenige Male im Jahr beschränkt ist. Anstatt die normalen Gabelstapler-Hebekörbe müssen die Schweizer Unternehmer jetzt für jede Arbeit extra eine Hubarbeitsbühne mieten oder sich sogar eine spezielle Hubarbeitsbühne für die Montage- und Reparaturarbeiten kaufen – ein finanzielle Belastung, die das Vielfache einer normalen Stapler-Arbeitsbühne bedeuten.
Stapler-Arbeitsbühnen – in Deutschland und Österreich fast in jedem Betrieb zu finden, in der Schweiz sind Sicherheitskörbe für Stapler dahingegen seit einigen Jahren nur unter großen Auflagen zu nutzen.
Viele Grüße,
Alexander Kipp
Vom Team des Stapler-Profishop