Oftmals treten zum Jahreswechsel neue Vorschriften oder Gesetze in Kraft und genauso ist es auch beim Thema Gefahrstofflagerung und -transport. Wie bereits in den vergangenen Jahren steht gerade das Thema Lagerung und Transport von Lithium-Batterien und Lithium-Ionen-Akkus im Mittelpunkt der Betrachtung, denn dieser Bereich gewinnt stetig an Bedeutung für immer mehr Lebensbereiche – vom Smartphone über das eBike bis hin zum E-Mobilität und Photovoltaikanlagen mit einem Batteriespeicher sind Lithium-Batterien nicht mehr aus dem Alltag wegzudenken. Aufgrund der möglichen Gefahren, die von diesen Produkten ausgehen, werden die Regeln und Vorschriften für die Lagerung und Transport regelmäßig verschärft, so auch in 2019.
Hybrid-Batterien – Kombination aus Lithium-Metall und Lithium-Ionen-Batterien
Erstmals in die Betrachtung mit einbezogen werden sogenannte Hybrid-Batterien. Dieser neue Batterietyp ist eine Kombination aus Lithium-Metall- und Lithium-Ionen-Batterien und diese werden in 2019 der UN-Nummer für Lithium-Metall-Batterien zugeordnet.
Neue Regeln für den Transport von Lithium Batterien in 2019
Die größte Veränderung in 2019 gilt für den Transport von Lithium-Batterien. Auf der einen Seite ist hier eine Kennzeichnung der Lithiumbatterien verpflichtend. Anders als vorher muss nun eine spezifische Kennzeichnung eingesetzt werden, die den Inhalt, also die Lithium-Batterien, verdeutlicht und nicht mehr nur ein allgemeines Gefahrgutzeichen Klasse 9 ist. Bei den Gefahrzetteln ist nun Klasse 9A verpflichtend und muss für Verpackungen eingesetzt werden, die Lithium-Batterien enthalten. Auch die nach der Sondervorschrift 188 geltende Kennzeichnungspflicht verlangt nun ein anderes Kennzeichen, das ebenfalls einen eindeutigen Rückschluss auf den Inhalt Lithium-Batterien zulässt.
Neue Regel für die Lagerung von Lithium-Batterien in 2019
Bzgl. der Lagerung von Lithium-Batterien gibt es seitens der Gesetzgeber keine Änderungen an Regeln oder Vorschriften, so dass Hersteller und Händler hier immer noch keine genauen Vorgaben haben, was bei der Lagerung zu beachten ist. Weiterhin werden die Empfehlungen diverser Verbände und Kommissionen als Rahmen angenommen, eine definitive Rechtsprechung steht noch aus. Daher empfehlen wir für die Lagerung von Lithium-Batterien und Akkus weiterhin auf die Nutzung von geeigneten Sicherheitsschränken für Lithium-Batterien zurückzugreifen, die sich in der Praxis bewährt haben. Mit einer großen Auswahl passender Lagerschränke für Lithium-Batterien gibt es für die unterschiedlichsten Bedürfnisse die richtige Lösung.