Für die Lagerung von Lithium-Batterien und Lithium-Ionen-Akkus gilt aufgrund der erhöhten Brandgefahr eine besondere Vorsicht und entsprechende Vorschriften. Entsprechend sollten die Akkus und Batterien am besten in F90-Sicherheitsschränken gelagert werden, um optimal geschützt zu sein. Dabei ist auf eine besondere Eigenschaft der Lithium-Ionen Sicherheitsschränke zu achten – der Brandschutz nach innen und nach außen. Was es damit auf sich hat, erklärt der heutige Beitrag.
Erhöhte Brandgefahr durch Lithium-Akkus und Batterien
Lithium-Akkus und Lithium-Batterien, wie sie heute immer häufiger eingesetzt werden, bergen durch die Bauart ein erhöhtes Gefahrenpotenzial und damit verbundene Risiken eine Brandes bzw. Feuers. Selbst bei vergleichsweise kleinen Akkus von E-Bikes etc. kann durch eine Beschädigung oder unsachgemäße Lagerung eine signifikante Gefahr von diesen Batterien ausgehen. Umso wichtiger ist die sachgemäße Lagerung in Bereichen, die brandschutztechnisch klar separiert sind. Die Empfehlung vom Verband der Schadensversicherer lautet daher, dass dafür Lithium-Ionen-Schränke genutzt werden, also Brandschutzschränke, die idealerweise der Feuerwiderstandsklasse F90 entsprechen und eine doppelte Brandschutzsicherung haben – nach innen und nach außen.
Beidseitige Feuerbeständigkeit – Brandschutzsicherung nach innen und nach außen
F90-Sicherheitsschränke für Lithium-Akkus und Batterien bieten in doppelter Hinsicht Schutz und Feuerbeständigkeit: Auf der einen Seite sind die Akkus vor einem Brand von außen geschützt, d.h. wenn es um Umfeld des Lithium-Akku-Sicherheitsschrankes zu einem Brand kommt, schließen die Türen automatisch und die Akkus und Batterien sind für mind. 90 Minuten vor dem Außenbrand geschützt. Da es aber bei Lithium-Akkus auch zu einer Entzündung kommen kann (bspw. bei defekten Zellen), ist der zweite Schutzmechanismus, die sogenannte Feuerbeständigkeit nach innen, mindestens genauso wichtig. Sollte es im Sicherheitsschrank zu einem Brand kommen, schließen wiederum die Türen und der Außenbereich um die Lagerstätte ist für mindestens 90 Minuten vor den Flammen geschützt. In diesem Zeitraum können nicht nur die Mitarbeiter in Sicherheit gebracht werden, auch die notwendigen Löschmaßnahmen können ebenfalls beginnen und in der Regel Schlimmeres verhindern.