Spezielle Anforderungen an Lithium-Ionen-Schränke – Brandschutz nach innen und außen

Für die Lagerung von Lithium-Batterien und Lithium-Ionen-Akkus gilt aufgrund der erhöhten Brandgefahr eine besondere Vorsicht und entsprechende Vorschriften. Entsprechend sollten die Akkus und Batterien am besten in F90-Sicherheitsschränken gelagert werden, um optimal geschützt zu sein. Dabei ist auf eine besondere Eigenschaft der Lithium-Ionen Sicherheitsschränke zu achten – der Brandschutz nach innen und nach außen. Was es damit auf sich hat, erklärt der heutige Beitrag.

Erhöhte Brandgefahr durch Lithium-Akkus und Batterien

Lithium-Akkus und Lithium-Batterien, wie sie heute immer häufiger eingesetzt werden, bergen durch die Bauart ein erhöhtes Gefahrenpotenzial und damit verbundene Risiken eine Brandes bzw. Feuers. Selbst bei vergleichsweise kleinen Akkus von E-Bikes etc. kann durch eine Beschädigung oder unsachgemäße Lagerung eine signifikante Gefahr von diesen Batterien ausgehen. Umso wichtiger ist die sachgemäße Lagerung in Bereichen, die brandschutztechnisch klar separiert sind. Die Empfehlung vom Verband der Schadensversicherer lautet daher, dass dafür Lithium-Ionen-Schränke genutzt werden, also Brandschutzschränke, die idealerweise der Feuerwiderstandsklasse F90 entsprechen und eine doppelte Brandschutzsicherung haben – nach innen und nach außen.

Beidseitige Feuerbeständigkeit – Brandschutzsicherung nach innen und nach außen

F90-Sicherheitsschränke für Lithium-Akkus und Batterien bieten in doppelter Hinsicht Schutz und Feuerbeständigkeit: Auf der einen Seite sind die Akkus vor einem Brand von außen geschützt, d.h. wenn es um Umfeld des Lithium-Akku-Sicherheitsschrankes zu einem Brand kommt, schließen die Türen automatisch und die Akkus und Batterien sind für mind. 90 Minuten vor dem Außenbrand geschützt. Da es aber bei Lithium-Akkus auch zu einer Entzündung kommen kann (bspw. bei defekten Zellen), ist der zweite Schutzmechanismus, die sogenannte Feuerbeständigkeit nach innen, mindestens genauso wichtig. Sollte es im Sicherheitsschrank zu einem Brand kommen, schließen wiederum die Türen und der Außenbereich um die Lagerstätte ist für mindestens 90 Minuten vor den Flammen geschützt. In diesem Zeitraum können nicht nur die Mitarbeiter in Sicherheit gebracht werden, auch die notwendigen Löschmaßnahmen können ebenfalls beginnen und in der Regel Schlimmeres verhindern.

Sichere Lagerung von Gefahrstoffen, Akkus und Akten in Sicherheitsschränken

In den kommenden Tagen werden deutschlandweit wieder extrem hohe Temperaturen erreicht, die lokal sogar 35°C und mehr erreichen können. Bei solchen Außentemperaturen ist die sichere von brennbaren Stoffen, Chemikalien oder auch Lithiom-Batterien ein wichtiger Punkt, den man für die Sicherheit im Unternehmen, für die Mitarbeiter und auch die Umwelt beachten sollte. Solch hohe Außentemperaturen können dazu führen, dass sich Chemikalien schneller entzünden und Akkus eher in Brand geraten können. Besonders geeignet sind jetzt Sicherheitsschränke der Typen F30 und F90, um auch bei den sommerlichen Temperaturen Gefahrstoffe, Chemikalien und Lithium-Batterien sicher zu lagern.

Sicherheitsschränke bieten Schutz für die Produkte und die Umwelt

Sicherheitsschränke bieten den hochsommerlichen Temperaturen gleich doppelten Schutz: Einerseits sind Mitarbeiter, Arbeitsplatz und die Umwelt vor möglichen Schäden geschützt, wenn die darin gelagerten Produkte und Gefahrstoffe sich entzünden sollten. Zudem bieten die Sicherheitsschränke ebenso einen Schutz, wenn es außen zum Brand kommen sollte, denn dann sind die daring gelagerten Gefahrstoffe, Akkus oder auch Dokumente vor dem Umgebungsfeuer sicher.  Je nach Brandschutzklasse / Feuerbeständigkeit bieten die unterschiedlichen Sicherheitsschränke Schutz für 30 oder 90 Minuten (F30 oder F90).

Sicherheitsschränke F30 und F90

Sicherheitschrank F30 mit 30 Minuten Feuerbeständigkeit

Sicherheitschrank F30 mit 30 Minuten Feuerbeständigkeit

Bei der Einteilung der Sicherheitsschränke ist die Einteilung in F30 / TYP 30 und F90 / TYP 90 gängig. Diese Angaben bezeichnen die Feuerbeständigkeit der jeweiligen Modelle in Minuten. Die Sicherheitsschränke F30 / Typ 30 sind für 30 Minuten feuerbeständig, die Sicherheitschränke mit der Angabe F90 / Typ 90 haben eine Feuerbeständigkeit von mindestens 90 Minuten aufweisen. Die Tests und damit die Zuordnung der Sicherheitsschränke in die jeweilige Feuerbeständigkeit werden im Rahmen von sogenannten Brandkammertests ermittelt, in denen jede Schrankgröße und -ausführung separat getestet wird, um die die Klassifizierung F30 resp. F90 zu erhalten.

Automatischer Verschluss der Türen von Sicherheitsschränken

Ein besonders wichtiger Punkt bei Sicherheitsschränken sind die Türen, denn wenn die Türen von Gefahrstoffschränken offenstehen, kann ein Feuer schnell auf den Inhalt übergreifen. Entsprechend ist DIN EN 14470-1 vorgeschrieben, dass ein automatischer Schließmechanismus für die Türen der Sicherheitsschränke vorhanden ist, der im Brandfall die Türen verschließen lässt. Die Sicherheitsschränke verfügen daher über einen automatischen Schließmechanismus, der thermisch induziert wird, d.h. sobald die Temperatur stark ansteigt, werden die Türen des Schrankes verschlossen und verriegelt. So werden nicht nur die darin gelagerten Gefahrstoffe dafür geschützt, dass sie sich ebenfalls entzünden, sondern ebenso die häufig darin gelagerten Akten, Dokumente etc. werden vor dem Feuer in der Umgebung bewahrt.

Sicherheitsschränken in vielfältigen Größen

Neben der Feuerbeständigkeit (also ob sie die Brandschutzklasse F30 oder F90 erfüllen) unterscheiden sich die einzelnen Brandschutzschränke ebenso in Größe und Ausstattung. Dabei gibt es einflügelige Modelle (also mit einer Tür) oder zweiflügelige Modelle, wobei die zweiflügeligen Sicherheitschränke entsprechend mehr Lagerplatz bieten.

Innenausstattung und viel Zubehör für Sicherheitsschränke

Neben der Größe und der Anzahl der Türen ist die Innenausstattung ein Kriterium, wonach der passende Brandschutzschrank gewählt wird. Eine Bodenwanne sorgt dabei dafür, dass austretende Flüssigkeiten sicher aufgefangen werden können. Bei der Entscheidung ob man Wannenböden oder Vollauszugsböden für den Sicherheitsschrank bevorzugt, spielen vor allen Dingen die Abläufe im Betriebsalltag eine Rolle und müssen individuell entschieden werden. Bei Vollauszügen sind alle gelagerten Gehfahrstoffe gleichgut erreichbar, bei einfachen Wannenböden sind die hinten gelagerten Produkte etwas schwerer zugänglich. Wannenböden und Vollauszüge können auch separat erworben und nachgerüstet werden und sind entsprechend als Zubehör erhältlich. Darüber hinaus gibt es Anti-Rutschmatten, höhenverstellbare Füße und vieles mehr, die die tägliche Nutzung der Sicherheitsschränke erleichtern.

Neuerungen in 2019 für Lagerung und Transport von Lithium-Batterien und Akkus

Oftmals treten zum Jahreswechsel neue Vorschriften oder Gesetze in Kraft und genauso ist es auch beim Thema Gefahrstofflagerung und -transport. Wie bereits in den vergangenen Jahren steht gerade das Thema Lagerung und Transport von Lithium-Batterien und Lithium-Ionen-Akkus im Mittelpunkt der Betrachtung, denn dieser Bereich gewinnt stetig an Bedeutung für immer mehr Lebensbereiche – vom Smartphone über das eBike bis hin zum E-Mobilität und Photovoltaikanlagen mit einem Batteriespeicher sind Lithium-Batterien nicht mehr aus dem Alltag wegzudenken. Aufgrund der möglichen Gefahren, die von diesen Produkten ausgehen, werden die Regeln und Vorschriften für die Lagerung und Transport regelmäßig verschärft, so auch in 2019.

Hybrid-Batterien – Kombination aus Lithium-Metall und Lithium-Ionen-Batterien

Erstmals in die Betrachtung mit einbezogen werden sogenannte Hybrid-Batterien. Dieser neue Batterietyp ist eine Kombination aus Lithium-Metall- und Lithium-Ionen-Batterien und diese werden in 2019 der UN-Nummer für Lithium-Metall-Batterien zugeordnet.

Neue Regeln für den Transport von Lithium Batterien in 2019

Die größte Veränderung in 2019 gilt für den Transport von Lithium-Batterien. Auf der einen Seite ist hier eine Kennzeichnung der Lithiumbatterien verpflichtend. Anders als vorher muss nun eine spezifische Kennzeichnung eingesetzt werden, die den Inhalt, also die Lithium-Batterien, verdeutlicht und nicht mehr nur ein allgemeines Gefahrgutzeichen Klasse 9 ist. Bei den Gefahrzetteln ist nun Klasse 9A verpflichtend und muss für Verpackungen eingesetzt werden, die Lithium-Batterien enthalten. Auch die nach der Sondervorschrift 188 geltende Kennzeichnungspflicht verlangt nun ein anderes Kennzeichen, das ebenfalls einen eindeutigen Rückschluss auf den Inhalt Lithium-Batterien zulässt.

Neue Regel für die Lagerung von Lithium-Batterien in 2019

Bzgl. der Lagerung von Lithium-Batterien gibt es seitens der Gesetzgeber keine Änderungen an Regeln oder Vorschriften, so dass Hersteller und Händler hier immer noch keine genauen Vorgaben haben, was bei der Lagerung zu beachten ist. Weiterhin werden die Empfehlungen diverser Verbände und Kommissionen als Rahmen angenommen, eine definitive Rechtsprechung steht noch aus. Daher empfehlen wir für die Lagerung von Lithium-Batterien und Akkus weiterhin auf die Nutzung von geeigneten Sicherheitsschränken für Lithium-Batterien zurückzugreifen, die sich in der Praxis bewährt haben. Mit einer großen Auswahl passender Lagerschränke für Lithium-Batterien gibt es für die unterschiedlichsten Bedürfnisse die richtige Lösung.