Spezielle Anforderungen an Lithium-Ionen-Schränke – Brandschutz nach innen und außen

Für die Lagerung von Lithium-Batterien und Lithium-Ionen-Akkus gilt aufgrund der erhöhten Brandgefahr eine besondere Vorsicht und entsprechende Vorschriften. Entsprechend sollten die Akkus und Batterien am besten in F90-Sicherheitsschränken gelagert werden, um optimal geschützt zu sein. Dabei ist auf eine besondere Eigenschaft der Lithium-Ionen Sicherheitsschränke zu achten – der Brandschutz nach innen und nach außen. Was es damit auf sich hat, erklärt der heutige Beitrag.

Erhöhte Brandgefahr durch Lithium-Akkus und Batterien

Lithium-Akkus und Lithium-Batterien, wie sie heute immer häufiger eingesetzt werden, bergen durch die Bauart ein erhöhtes Gefahrenpotenzial und damit verbundene Risiken eine Brandes bzw. Feuers. Selbst bei vergleichsweise kleinen Akkus von E-Bikes etc. kann durch eine Beschädigung oder unsachgemäße Lagerung eine signifikante Gefahr von diesen Batterien ausgehen. Umso wichtiger ist die sachgemäße Lagerung in Bereichen, die brandschutztechnisch klar separiert sind. Die Empfehlung vom Verband der Schadensversicherer lautet daher, dass dafür Lithium-Ionen-Schränke genutzt werden, also Brandschutzschränke, die idealerweise der Feuerwiderstandsklasse F90 entsprechen und eine doppelte Brandschutzsicherung haben – nach innen und nach außen.

Beidseitige Feuerbeständigkeit – Brandschutzsicherung nach innen und nach außen

F90-Sicherheitsschränke für Lithium-Akkus und Batterien bieten in doppelter Hinsicht Schutz und Feuerbeständigkeit: Auf der einen Seite sind die Akkus vor einem Brand von außen geschützt, d.h. wenn es um Umfeld des Lithium-Akku-Sicherheitsschrankes zu einem Brand kommt, schließen die Türen automatisch und die Akkus und Batterien sind für mind. 90 Minuten vor dem Außenbrand geschützt. Da es aber bei Lithium-Akkus auch zu einer Entzündung kommen kann (bspw. bei defekten Zellen), ist der zweite Schutzmechanismus, die sogenannte Feuerbeständigkeit nach innen, mindestens genauso wichtig. Sollte es im Sicherheitsschrank zu einem Brand kommen, schließen wiederum die Türen und der Außenbereich um die Lagerstätte ist für mindestens 90 Minuten vor den Flammen geschützt. In diesem Zeitraum können nicht nur die Mitarbeiter in Sicherheit gebracht werden, auch die notwendigen Löschmaßnahmen können ebenfalls beginnen und in der Regel Schlimmeres verhindern.

Sichere Lagerung von Gefahrstoffen, Akkus und Akten in Sicherheitsschränken

In den kommenden Tagen werden deutschlandweit wieder extrem hohe Temperaturen erreicht, die lokal sogar 35°C und mehr erreichen können. Bei solchen Außentemperaturen ist die sichere von brennbaren Stoffen, Chemikalien oder auch Lithiom-Batterien ein wichtiger Punkt, den man für die Sicherheit im Unternehmen, für die Mitarbeiter und auch die Umwelt beachten sollte. Solch hohe Außentemperaturen können dazu führen, dass sich Chemikalien schneller entzünden und Akkus eher in Brand geraten können. Besonders geeignet sind jetzt Sicherheitsschränke der Typen F30 und F90, um auch bei den sommerlichen Temperaturen Gefahrstoffe, Chemikalien und Lithium-Batterien sicher zu lagern.

Sicherheitsschränke bieten Schutz für die Produkte und die Umwelt

Sicherheitsschränke bieten den hochsommerlichen Temperaturen gleich doppelten Schutz: Einerseits sind Mitarbeiter, Arbeitsplatz und die Umwelt vor möglichen Schäden geschützt, wenn die darin gelagerten Produkte und Gefahrstoffe sich entzünden sollten. Zudem bieten die Sicherheitsschränke ebenso einen Schutz, wenn es außen zum Brand kommen sollte, denn dann sind die daring gelagerten Gefahrstoffe, Akkus oder auch Dokumente vor dem Umgebungsfeuer sicher.  Je nach Brandschutzklasse / Feuerbeständigkeit bieten die unterschiedlichen Sicherheitsschränke Schutz für 30 oder 90 Minuten (F30 oder F90).

Sicherheitsschränke F30 und F90

Sicherheitschrank F30 mit 30 Minuten Feuerbeständigkeit

Sicherheitschrank F30 mit 30 Minuten Feuerbeständigkeit

Bei der Einteilung der Sicherheitsschränke ist die Einteilung in F30 / TYP 30 und F90 / TYP 90 gängig. Diese Angaben bezeichnen die Feuerbeständigkeit der jeweiligen Modelle in Minuten. Die Sicherheitsschränke F30 / Typ 30 sind für 30 Minuten feuerbeständig, die Sicherheitschränke mit der Angabe F90 / Typ 90 haben eine Feuerbeständigkeit von mindestens 90 Minuten aufweisen. Die Tests und damit die Zuordnung der Sicherheitsschränke in die jeweilige Feuerbeständigkeit werden im Rahmen von sogenannten Brandkammertests ermittelt, in denen jede Schrankgröße und -ausführung separat getestet wird, um die die Klassifizierung F30 resp. F90 zu erhalten.

Automatischer Verschluss der Türen von Sicherheitsschränken

Ein besonders wichtiger Punkt bei Sicherheitsschränken sind die Türen, denn wenn die Türen von Gefahrstoffschränken offenstehen, kann ein Feuer schnell auf den Inhalt übergreifen. Entsprechend ist DIN EN 14470-1 vorgeschrieben, dass ein automatischer Schließmechanismus für die Türen der Sicherheitsschränke vorhanden ist, der im Brandfall die Türen verschließen lässt. Die Sicherheitsschränke verfügen daher über einen automatischen Schließmechanismus, der thermisch induziert wird, d.h. sobald die Temperatur stark ansteigt, werden die Türen des Schrankes verschlossen und verriegelt. So werden nicht nur die darin gelagerten Gefahrstoffe dafür geschützt, dass sie sich ebenfalls entzünden, sondern ebenso die häufig darin gelagerten Akten, Dokumente etc. werden vor dem Feuer in der Umgebung bewahrt.

Sicherheitsschränken in vielfältigen Größen

Neben der Feuerbeständigkeit (also ob sie die Brandschutzklasse F30 oder F90 erfüllen) unterscheiden sich die einzelnen Brandschutzschränke ebenso in Größe und Ausstattung. Dabei gibt es einflügelige Modelle (also mit einer Tür) oder zweiflügelige Modelle, wobei die zweiflügeligen Sicherheitschränke entsprechend mehr Lagerplatz bieten.

Innenausstattung und viel Zubehör für Sicherheitsschränke

Neben der Größe und der Anzahl der Türen ist die Innenausstattung ein Kriterium, wonach der passende Brandschutzschrank gewählt wird. Eine Bodenwanne sorgt dabei dafür, dass austretende Flüssigkeiten sicher aufgefangen werden können. Bei der Entscheidung ob man Wannenböden oder Vollauszugsböden für den Sicherheitsschrank bevorzugt, spielen vor allen Dingen die Abläufe im Betriebsalltag eine Rolle und müssen individuell entschieden werden. Bei Vollauszügen sind alle gelagerten Gehfahrstoffe gleichgut erreichbar, bei einfachen Wannenböden sind die hinten gelagerten Produkte etwas schwerer zugänglich. Wannenböden und Vollauszüge können auch separat erworben und nachgerüstet werden und sind entsprechend als Zubehör erhältlich. Darüber hinaus gibt es Anti-Rutschmatten, höhenverstellbare Füße und vieles mehr, die die tägliche Nutzung der Sicherheitsschränke erleichtern.

Einsatzgebiete von Sicherheitsschränken im Unternehmen

Sicherheitsschränke haben im Unternehmen eine Vielzahl verschiedener Einsatzbereiche. Auf der einen Seite dienen die Schränke dazu, den darin gelagerten Inhalt mindestens für einen vorgegebenen Zeitraum (je nach Widerstandsklasse 30 Minuten bei F30 Sicherheitsschränken und 90 Minuten bei den F90 Sicherheitsschränken) im Brandfall zu schützen. Gleichzeitig bieten die Sicherheitsschränke ebenso als  Schutzmaßnahme für den Inhalt vor unbefugtem Fremdzugriff. Aber nicht nur Chemikalien oder Gefahrstoffe können in den Sicherheittschränken gelagert werden, auch bspw. wichtige Dokument oder Akten werden immer häufiger in den Brandschutzschränken aufbewahrt.

Lagerung von Gefahrstoffen – die häufigste Nutzugnsart

Sicherheitsschränke dienen primär der Lagerung von (brennbaren) Gefahrstoffen. Diese können bspw. Säuren, Laugen, Lösungsmittel oder andere gefährliche Stoffe sein, die im Betriebsalltag, Laboren oder Aptheken genutzt werden. In den Gefahrstoffschränken werden dann Kleingebinde dieser Gefahrstoffe gelagert. Durch die Lagerung der Gefahrstoffe wird im Brandfall verhindert, dass sich die brennbaren Flüssigkeiten und oder Gefahrstoffe entzünden und es so zu unkontrollierten Kettenreaktionen kommen kann bzw. Mitarbeiter und Umwelt geschädigt werden. Gleichzeitig haben die Gefahrstoffschränke zahlreiche Sicherheitsmechanismen, wenn die darin gelagerten Primärbehälter eine Leckage aufweisen sollten. Dann können die Gefahrstoffe durch integrierte Auffangwannen zurückgehalten und ordnungsgemäß entsorgt werden, ohne das die Umwelt oder Mitarbeiter zu Schaden kommen.

Immer häufiger für Unternehmen wichtig: Lagerung wichtiger Dokumente oder Akten

Neben der Gefahrstofflagerung werden die Sicherheitsschränke zudem als sichere Verwahrungsmöglichkeit für Akten, Dokumente oder andere wichtige Papiere genutzt, die sonst im Falle eines Brandes beschädigt oder sogar vernichtet werden könnten und hierfür bspw. kein dedizierter Tresor zur Verfügung steht. Spezielle Sicherheitschränke für Akten bieten hier spezielle Ausstattung für genau diesen Zweck.

Noch relativ neu: Sicherheitsschränke für die Lagerung von Lithium-Batterien und Lithium-Ionen Akkus

Ein immer wichtigere Thema rund um  Sicherheitsschränke und Brandschutzschränke ist auch die Lagerung von Lithium-Batterien und Lithium-Ionen-Akkus. Ob im Smartphone, E-Bike, in Elektroautos oder anderen batterie- oder akkubetriebenen Geräten oder Maschinen – in der Regel kommen Lithium-Batterien oder Lithium-Ionen-Akkus zum Einsatz, weil sie auf sehr wenig Raum große Energiemengen speichern können. Gleichzeitig bergen die Lithium-Batterien auch Risiken, denn defekte Batteriezellen oder eine falsche Lagerung können zu Gefahren und Bränden führen. Wenngleich es noch an gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien zu dem Thema fehlt, unsere Sicherheitsschränke für die Lagerung von Lithium-Batteriensind für diesen Zweck geeignet und orientieren sich an den Vorgaben der VdS. 

Was ändert sich bei der Gasflaschenlagerung in 2019?

Mit dem Jahreswechsel treten immer viele Änderungen und Neuerungen in Kraft – so gibt es bspw. bei den ADR 2019 eine Reihe von neuen Vorgaben und Richtlinien, die sich auf den Transport von Gefahrstoffen beziehen. Auch die Lagerung von Gasflaschen ist immer ein wichtiges Thema in vielen Unternehmen, so dass man hier die Änderungen und Neuerungen im Auge behalten sollte. Entsprechend erläutert der heutige Beitrag die wichtigsten Änderungen bei den Vorschriften für die Gasflaschenlagerung.

Änderungen bei der Gasflaschenlagerung in 2019

Mit dem Jahreswechsel zu 2019 hat sich an den Vorschriften und Regeln für die sichere Gasflaschenlagerung für Unternehmen in Deutschland nichts Wesentliches geändert. Mit den TRGS 510 gilt weiterhin der maßgebliche Schriftsatz, in dem die Regeln und Vorgaben zusammengefasst werden, wenn Gasflaschen in Unternehmen gelagert werden sollen. Weiterhin wird innerhalb dieser Regeln unterschieden, wo die Gasflaschen gelagert werden sollen (also im Innenbereich oder im Außenberich) und welche Anforderungen ein passende Gasflaschenlager erfüllen muss.

Zugelassene Gasflaschenlager und -Depots nach TRGS 510

Zur vorschriftsmäßigen und gleichzeitig effizienten Gasflaschenlagerung sind weiterhin Gasflaschenlager  und Gasflaschendepots empfehlenswert. Einerseits werden so die Regeln und Vorgaben der TRGS 510 eingehalten, aber ebenso kann man so die Gasflaschenlagerung effizient in den Betriebsalltag integrieren. Die große Auswahl von Gasflaschenlagern ermöglicht es, für jeden Bedarf und Standort eine passende Variante zu finden: Je nach Standort und benötigter Lagerkapazität sind entsprechende Gasflaschencontainer für den Außenbereich mit Lagermöglichkeiten für bis zu 104 Gasflaschen mit einem Durchmesser von 220mm erhältlich. Umfangreiches Zubehör für Gasflaschenlager sorgt für zudem für vielfältige Individualisierungsmöglichkeiten und einen reibungslosen Betriebsablauf.

Neuerungen in 2019 für Lagerung und Transport von Lithium-Batterien und Akkus

Oftmals treten zum Jahreswechsel neue Vorschriften oder Gesetze in Kraft und genauso ist es auch beim Thema Gefahrstofflagerung und -transport. Wie bereits in den vergangenen Jahren steht gerade das Thema Lagerung und Transport von Lithium-Batterien und Lithium-Ionen-Akkus im Mittelpunkt der Betrachtung, denn dieser Bereich gewinnt stetig an Bedeutung für immer mehr Lebensbereiche – vom Smartphone über das eBike bis hin zum E-Mobilität und Photovoltaikanlagen mit einem Batteriespeicher sind Lithium-Batterien nicht mehr aus dem Alltag wegzudenken. Aufgrund der möglichen Gefahren, die von diesen Produkten ausgehen, werden die Regeln und Vorschriften für die Lagerung und Transport regelmäßig verschärft, so auch in 2019.

Hybrid-Batterien – Kombination aus Lithium-Metall und Lithium-Ionen-Batterien

Erstmals in die Betrachtung mit einbezogen werden sogenannte Hybrid-Batterien. Dieser neue Batterietyp ist eine Kombination aus Lithium-Metall- und Lithium-Ionen-Batterien und diese werden in 2019 der UN-Nummer für Lithium-Metall-Batterien zugeordnet.

Neue Regeln für den Transport von Lithium Batterien in 2019

Die größte Veränderung in 2019 gilt für den Transport von Lithium-Batterien. Auf der einen Seite ist hier eine Kennzeichnung der Lithiumbatterien verpflichtend. Anders als vorher muss nun eine spezifische Kennzeichnung eingesetzt werden, die den Inhalt, also die Lithium-Batterien, verdeutlicht und nicht mehr nur ein allgemeines Gefahrgutzeichen Klasse 9 ist. Bei den Gefahrzetteln ist nun Klasse 9A verpflichtend und muss für Verpackungen eingesetzt werden, die Lithium-Batterien enthalten. Auch die nach der Sondervorschrift 188 geltende Kennzeichnungspflicht verlangt nun ein anderes Kennzeichen, das ebenfalls einen eindeutigen Rückschluss auf den Inhalt Lithium-Batterien zulässt.

Neue Regel für die Lagerung von Lithium-Batterien in 2019

Bzgl. der Lagerung von Lithium-Batterien gibt es seitens der Gesetzgeber keine Änderungen an Regeln oder Vorschriften, so dass Hersteller und Händler hier immer noch keine genauen Vorgaben haben, was bei der Lagerung zu beachten ist. Weiterhin werden die Empfehlungen diverser Verbände und Kommissionen als Rahmen angenommen, eine definitive Rechtsprechung steht noch aus. Daher empfehlen wir für die Lagerung von Lithium-Batterien und Akkus weiterhin auf die Nutzung von geeigneten Sicherheitsschränken für Lithium-Batterien zurückzugreifen, die sich in der Praxis bewährt haben. Mit einer großen Auswahl passender Lagerschränke für Lithium-Batterien gibt es für die unterschiedlichsten Bedürfnisse die richtige Lösung.

Tipps zur Lagerung von Winterstreugut – passende Streugutbehälter für jeden Bedarf

Der Winter ist nun ohne Frage in ganz Deutschland angekommen. Nicht nur nachts kommt es landesweit zu frostigen Temperaturen, auch über Tag steigt das Thermometer häufig nicht mehr über den Nullpunkt. Bei derartigen Temperaturen ist es besonders wichtig, passende Streugut griffbereit zu haben, um einen reibungslosen Betriebsablauf sicherstellen zu können. Sogenannte Streugutbehälter haben sich über Jahrzehnte als idele Lagerort herausgestellt, um Winterstreugut nicht nur über einen langen Zeitraum aufberewahren zu können, sondern gleichzeitig dezentral verfügbar zu haben und so im Bedarfsfall schnell und flexibel reagieren zu können.

Die passende Größe eines Streugutbehälters – Modelle bis zu 2000 Liter sind erhältlich

Beim Kauf eines neuen Streugutbehälters, spielt, neben dem Material und der Ausrüstung, die Größe die entscheidende Rolle (also das Volumen, dass der Streugutbehälter aufnehmen kann). Je nach Ausführung haben gängige Streugutbehälter eine Größe beginnend bei 100l bis hin zu über 2000 Litern Volumen. Durch die große Auswahl an Streugubehältern kann man individuell und für den eigenen Bedarf passende Streugutbehälter finden. Gängige und bei vielen gewerblichen und kommunalen Kunden besonders beliebte Größen sind die Modelle mit 200 Litern und mit 400 Litern Volumen.

Streugutbehälter mit 200 Liter Fassungsvermögen für Streugut

Die Streugutbehälter mit 200 Litern Volumen sind sozusagen das kleine Standardmodell. Diese Größe wird gerne von Kommunen und Straßenmeistereien eingesetzt, wenn kleinere Straßen oder Wege auf den Winter vorbereitet werden sollen und das evtl. zum Einsatz kommende Streugut direkt am Einsatzort gelagert wird. Aber ebenso viele Unternehmen und Landwirte greifen zu diesen, denn die Modelle bieten eine in der Regel ausreichende Menge an Streugut, um einen Betriebshof oder um bspw.  Zufahrten von Eis und Schnee zu befreien. Gleichzeitig haben die Streugutbehälter mit 200 Litern Volumen ein sehr attraktives Preis-Leistungsverhältnis. Erhältlich sind die 200l-Streugutboxen mit und ohne Entnahmeöffnung, sowie mit umfangreichem Zubehör.

Streugutbehälter mit 400 Liter Fassungsvermögen für Streugut

An vielen Bundesstraßen, Autobahnen und größeren Landstraßen, aber auch bei größeren Firmen, werden nicht die kleinen 200-Liter Modelle genutzt, sondern es kommen die Streugutboxen mit einem Volumen von 400 Litern zum Einsatz. Die aus GFK gefertigten 400l-Streugutbehälter bieten viel Lagerkapazität für Winterstreugut, sind aber von der benötigten Grundfläche nur unwesentlich größer als die 200 Liter-Modelle, so dass man hier ein effizientes Verhältnis von Grundfläche und Lagermenge hat. Bei der Auswahl von 400l-Streugutbehältern kann man auf eine Vielzahl unterschiedlicher Modelle zurückgreifen: Neben bei der ganz einfachen Ausführung ohne Entnahmeöffnung gibt es ebenso Modelle mit Entnahmeöffnung, die gerade im Alltag viele Vorteile haben. Zusätzlich gibt es 400l-Streugutbehälter, die mit speziell verstärkten Wänden und einem Vandalismusdeckel ideal vor Fremdeinwirkung geschützt sind.

Alle GFK-Streugutbehälter sind für langjährigen Einsatz gedacht

Streugutbehälter jeder Größe sind tagein, tagaus allen möglichen Umwelt- und Wettereinflüssen ausgesetzt. Daher sind die verschiedenen Varianten nicht nur aus besonders beständigem Material (in der Regel GFK) gebaut, sondern bietet mit dem passenden Zubehör auch Schutz vor Vandalismus und anderer Fremdeinwirkung. Entsprechend geht man heute von einer Nutzungsdauer für Streugutbehälter aus, die 20 Jahre und mehr umfasst.

Sicherheitsschränke zur Lagerung von Lithium-Batterien

Lithium-Batterien finden im Rahmen der Energiewende immer mehr Verwendung. Nicht nur Handy, Smartphones oder Notebooks werden die Lithium-Batterien und Lithium-Ionen-Akkus genutzt, gerade im Bereich der Mobilität kommen leistungsstarke Lithium-Zellen zum Einsatz. Durch eine hohe Zellspannung, keinen Kein Memory-Effekt bei Akkus bzw. wiederaufladbaren Sekundärbatterien und einer geringen Selbstentladung bringen Lithium-Ionen-Akkus / Lithium-Batterien alle Eigenschaften mit, die für viele Bereiche ideal sind und eine hohe Energiedichte auf kleinem Raum bereitstellen können.

Lagerung von Lithium-Batterien und Lithium-Akkus

Gleichzeitig sorgt die hohe Energiedichte der Lithium-Batterien auch Gefahren mit sich und eine eine sachgemäße Lagerung von Lithium-Batterien ist daher unabdingbar. Das in den Batteriezellen enthaltene Lithium ist chemisch hochreaktiv und kann bei Kontakt mit Wasser sehr empfindlich. Lithium-Batterien und Lithium-Ionen-Akkus können aufgrund der Konstruktion bei einer Beschädigung oder schon bei bei falscher Lagerung überhitzen und bspw. Brände auslösen. Entsprechend ist ein effizienter Brandschutz ist bei der Lagerung von Lithium-Batterien von gröößter Bedeutung – genauso wie umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen und eine besondere Sorgfalt.

Noch keine gesetzlichen Vorschriften zur Lagerung von Lithium-Batterien

Für die Lagerung von Lithium-Batterien und Akkus gibt es in den gesetzlichen Vorgaben noch keine endgültig verabschiedeten Sicherheitsvorschriften und Regeln, gleichwohl ist aus versicherungstechnischen Gründen eine sorgfältige und möglichst sichere Lagerung der Batterien und Akkus generell empfehlenswert. Solange es noch keine Gesetze oder anderen Vorgaben vom Statt gibt, gelten die die Sicherheitsregeln des VdS aktuell als maßgeblicher Standard und sollten daher von den Unternehmen eingehalten werden. Diese Sicherheitsvorschriften beinhalten auf der einen Seite einen allgemeinen Teil, wo grundlegende Regeln erarbeitet werden, und drei spezifische Abschnitte, die bestimmte Sicherheitsvorschriften für die Lagerung von Lithium-Batterien an der Leistung festmachen.

Vorgaben zur Lagerung von Lithium-Batterien gemäß VdS

Die Vorgaben des VdS im Bezug auf die Lagerung von Lithium-Batterien und Akkus sind teilweise recht allgemein gehalten, wie bspe. “es sind alle Vorgaben der jeweiligen Hersteller und technischen Produktdatenblätter bei der Lagerung einzuhalten”. Beschädigte oder defekte Lithium-Batterien sind aus Lager- und Produktionsbereichen umgehend zu entfernen und bis zur endgültigen Entsorgung in sicherem Abstand oder in einem brandschutztechnisch abgetrennten Bereich (einem anderen Raum oder bspw. in einem Sicherheitsschrank) zwischenzulagern. 
Ein wichtiger Punkt ist die Wärme bzw. die Lagerung von Lithium-Batterien abseits von möglichen Wärmequellen. Die Lithium-Batterien bzw. Lithium-Ionen-Akkus dürfen nicht unmittelbarer oder dauerhaft hohen Temperaturen oder Wärmequellen ausgesetzt werden. Zu diesen Wärmequellen gehören auch z. B. s direkter Sonneneinstrahlung.
Aufgrund der Brennbarkeit sollten die Lithium-Batterien und -Akkus getrennt von anderen brennbaren Materialien gelagert werden (bauliche Trennung oder räumliche Trennung mit mindestens 2,5m Abstand), solange die Lagerreinrichtung nicht über eine automatische Löschanlage verfügt (wobei eine Löschanlage nicht mit Wasser funktionieren darf, denn dieses Löschmittel ist für Lithium-Batterien ungeeignet). 
Es sollten nur Batterien und einzelnen Zellen gelagert werden, die über den Prototypen-Status hinaus sind und eine Prüfung nach UN 38.3 bereits vorliegt. 
Der ideale Ladezustand für die Lagerung der Lithium-Batterien und Lithium-Akkus liegt bei 40%.

Sicherheitsschränke für die Lagerung von Lithium-Batterien

Aufgrund der möglichen (Brand-) Gefahr von Lithium-Batterien und Lithium-Akkus wird eine Lagerung in brandschutztechnisch abgetrennten Räumen bzw. entsprechend abgetrennten Bereichen empfohlen. Zwar gibt es noch keine offiziellen Vorgaben und Richtlinien für die Lagerung von Lithium-Batterien und Lithium-Ionen-Akkus, aber feuerbeständige Sicherheitsschränke / Brandschutzschränke erfüllen zahlreiche Anforderungen, die für die Lagerung von Lithium-Batterien empfohlen werden. Die Sicherheitsschränke für die Lagerung von Lithium-Batterien sind je nach Ausführung für mind. 30 Minuten (F30-Sicherheitsschränke) oder 90 Minuten (F90-Sicherheitsschränke) feuerbeständig. Wenn also die darin gelagerten Akkus und Batterien eine Brand entwickeln würden, wären die umliegenden Räume und Mitarbeiter geschützt. Ebenfalls schließen die Türen der Sicherheitsschränke automatisch, so dass im Fall eines Feuers, die in den Sicherheitsschränken gelagerten Lithium-Batterien und Lithium-Ionen-Akkus nicht ebenfalls beginnen würden zu brennen.

Was bedeutet eigentlich das WHG für die Umwelt-Lagertechnik?

Die Abkürzung WHG ist im Kontext mit Auffangwannen und der Gefahrstofflagerung immer wieder zu hören. Die Abkürzung WHG steht dabei für Wasserhaushaltsgesetz, aber was ist eigentlich der Inhalt vom WHG und wann kommt es zur Anwendung? Welchen Einfluss hat das WHG auf den Kauf von Auffangwannen und worauf muss macnh achten? Die Antworten auf all diese Fragen rund um das WHG gibt dieser Beitrag.

Ganz grundsätzlich ist das WHG (Wasserhaushaltsgesetz) ist die rechtliche Basis, wenn es um die von Umwelt-Lagertechnik und Auffangwannen, denn im WHG ist festgelegt, dass bei der Lagerung von wassergefährdenden Stoffen entsprechende Schutzmaßnahmen getroffen werden müssen. Das Ziel des WHG ist der Schutz der Gewässer und bezieht sich auf oberirdische Gewässer, Grundwasser und Küstengewässer. Im Zusammenhang mit wassergefährdenden Stoffen und Auffangwannen ist besonders der Abschnitt 3 (Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) des WHG von Bedeutung. Neben den allgemeinen Sorgfaltspflichten beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen werden konkrete Handlungsvorgaben für den Betreiber / Nutzer von Auffangwannen im WHG beschrieben.

Neben der StawaR (Stahlwannenrichtlinie) und der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ist das Wasserhaushaltsgesetz damit eine der wichtigsten Vorschriften – vielleicht sogar die wichtigste Vorschrift, die im Zusammenhang mit Auffangwannen Anwendung findet und in der Praxis weitreichende Auswirkungen für Auffangwannen hat. Das WHG regelt nicht nur den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen , auch werden die Gefahrstoffe in Wassergefährdungsklassen (WGK 1 bis WGK 3) eingeteilt. Der Begriff “Umgang” umfasst in diesem Zusammenhang dabei nicht nur die Verwendung Gefahrstoffe Stoffe der Klassen WGK 1-3, sondern auch das Lagern, Umfüllen, Abfüllen oder Herstellen der Gefahrstoffe wird unter dem Begriff „Umgang“ zusammengefasst.

Stahl-Auffangwanne nach WHG

Die Stahl-Auffangwanne vom TYP WM erfüllt die Vorgaben vom WHG

Neben den Handlungsvorgaben und allgemeinen Vorschriften werden im WHG auch Auffangwannen selbst thematisiert. In § 63 WHG wird bspw. festgelegt, dass Auffangwannen so beschaffen sein müssen, dass eine “nachteilige Veränderung von Gewässern” nicht stattfindet. Was im Amtsdeutsch etwas verklausuliert klingt, bedeutet nichts anderes, als dass Gewässer keinen Schaden durch den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nehmen dürfen und daher Auffangwannen nach dem WHG genutzt werden müssen. Auch regelt das WHG, welche Auffangwannen zum Einsatz kommen dürfen. Für Deutschland bedeutet dies, dass Auffangwannen mit einer Zulassung vom DIBT (bspw. mit Übereinstimmung nach StawaR) nach dem WHG verwendet werden dürfen bzw. müssen. Häufig spricht man bei diesen Modellen von  Auffangwannen nach WHG. Bei Auffangwannen ohne Zulassung ist der § 63 vom WHG dahingegen nicht erfüllt, so dass von einer Nutzung derartiger Auffangwannen abzusehen ist.

Alle unsere Auffangwannen erfüllen die Vorgaben des WHG und besitzten eine entsprechende Zulassung vom DIBT. Gerne beraten wir Sie auch bei der Wahl der passenden Auffangwanne für Ihren Einsatzzweck.

Viele Grüße,
Alexander Kipp
Vom Team des Stapler Profishop

Flächenschutzwannen und Containerwannen – für große Volumina von Gefahrstoffen

Container-Sicherheitswannen und Bodenschutzwannen bieten vielen Unternehmen einen schnell und eifach zu installiertenden Flächenschutz – daher werden die Bodenschutzwannen auch häufig Flächenschutzsysteme genannt.Hier werden diese beiden speziellen Typen von Auffangwannen – Containerwannen und Bodenschutzwannen vorgestellt.

Normale Auffangwannen haben in der Regel ein Volumen von bis zu 1000 Litern, aber diese Auffangwannen reichen oftmals nicht aus, so dass jetzt zwei weitere Typen immer stärker auf den Markt kommen, die zum Auffangen wesentliche größerer Mengen der Gefahren-Stoffe eingesetzt werden können: Bodenschutz-Sicherheitswannen und Container-Wannen.

Containerwannen haben sehr viel mit den normalen Auffangwannen gemeinsam, bieten aber eine größere Abstellfläche und auch mehr Volumen, so dass sich hier sogar Absetzcontainer gelagert werden können. Absetzcontainer kommt oftmals bei der Sammlung von Bauschutt und anderen Abfällen zum Einsatz und manchmal geraten auch feste oder flüssige Gefahrstoffe in dieses Sammelsurium der Abfälle. Normale Absetzcontainer sind dabei nicht flüssigkeitsdicht, so dass flüssige und wassergefährdende Gefahrsttoffe die Umwelt kontaminieren würden. An diesem Punkt werden dann Containerwannen eingesetzt, denn hier wird der Absetzcontainer nicht auf dem normalen Boden, sondern auf der Container-Auffangwanne abgesetzt. Selbst wenn jetzt Flüssigkeiten aus dem Container austreten sollten, fängt die Containerwanne diese feste oder flüssige Gefahrstoffe auf und verhindert ein Verschmutzen der Umwelt und Mitarbeiter und bewahrt so auch das Unternehmen vor hohen Strafen bzw. Kosten zur Säuberung der Umwelt.

Eine Bodenschutzwanne ist begeh- und befahrbar - ideal für die Lagerung großer Mengen

Eine Bodenschutzwanne ist begeh- und befahrbar – ideal für die Lagerung großer Mengen

Wenn große Flächen vor einer Kontamination geschützt werden müssen, sind die sog. Bodenschutzwannen die beste Wahl. Diese besonders großflächigen Auffangwannen / Flächenschutzsystem sind nicht nur begehbar sondern auch befahrbar. Außerdem lassen sich einzelne Bodenschutzwannen sehr flexibel zusammenfügen, so dass auch große Flächen sicher und geschützt sind (daher auch der alternative Name “Flächenschutzsysteme”). Dazu werden einfach mehrere Bodenschutzwannen über die passenden Wannenverbinder miteinander fixiert und die resultierende Fläche bietet den kompletten Schutz. Bodenschutzwannen kommen bspw. zum Einsatz, wenn mobile Kraftstoffbetankung vorgenommen wird oder auch als Lagerfläche für große Mengen Gefahrstoffe.

Ob Containerwanne, Bodenschutzwanne oder auch normale Auffangwanne – mit den passenden Produkten aus der Umwelt-Lagertechnik ist die Umwelt und sind die Mitarbeiter immer perfekt vor einer Kontamination durch Gefahrstoffe geschützt.

Viele Grüße,

Alexander Kipp
Vom Team des Stapler-Profishop

Gasflaschen-Lagerung nach TRGS 510 – darauf sollte man achten

Die Lagerung von Gasflaschen im Außenbereich sind in den TRGS 510 (Technische Regel für Gefahrstoffe 510) streng reglementiert. Im Folgenden werden die wichtigsten Regeln für die Gasflaschen-Lagerung nach den TRGS 510 erläutert.

Wer muss die TRGS 510 befolgen und wo sind sie anzuwenden?
Wenn die Gasflaschen, die gelagert werden sollen, ein Nennvolumen größer als 2,5 Liter haben oder mehr als 20kg Gase in Druckgaskartuschen gelagert werden sollen, müssen die TRGS 510 angewendet werden. Dies trifft in der Regel bei fast jedem Unternehmen zu, die Industriegase oder technische Gase im Einsatz haben.

Welche allgemeinen organisatorischen Maßnahmen werden in den TRGS 510 festgelegt?
Die gelagerten Gasflaschen müssen im Gasflaschenlager gegen Umfallen geschützt werden und die Ventile müssen geschützt werden. Spezielle Halterungen für standfeste Gasflaschen (bspw. die häufig genutzten 11kg-Gasflaschen) sind dahingegen nicht notwendig. Andere Gasflaschen können bspw. mit Wandhalterungen für Gasflaschen gegen Umfallen geschützt werden.
Innerhalb des Gasflaschenlagers ist das Umfüllen oder auch Instandsetzen von Gasflaschen verboten. Werden in den Gasflaschenlagern akut toxische Gase gelagert, müssen diese vor dem Zutritt geschützt werden und je nach Toxizität des Gases sogar mit mit Gaswarneinrichtungen ausgestattet sein. Dies gilt insbesondere, wenn Gasflaschen im Innenbereich gelagert werden.

Für die Lagerung von Gasflaschen im Innenbereich müssen die Gasflaschen-Schränke aus feuerhemmenden Bauteilen sein, die mind. 30 Minuten dem Feuer standhalten bzw. mind. 90 Minuten dem Feuer standhalten (je nach Gefahrstoffklasse der gelagerten Gase). Das Dach der Gasflaschen-Depots muss ausreichenden Schutz gegen Flugfeuer bieten und die Bodenbeläge schwerentflammbar sein.

Innerhalb von Arbeitsräumen dürfen Gasflaschen nur in entsprechenden Sicherheitsschränken, den sogenannten Gasflaschen-Schränken gelagert werden, die die die Anforderungen aus der EN 14470-2 erfüllen. Abhängig vom Inhalt der Gasflaschen muss in den Gasflaschen-Schränken eine technische Belüftung vorhanden sein. Die miminmale Leistung der technischen Belüftung hängt von den Gasen ab. Bei der Gasflaschenlagerung im Innenbereich bzw. in Arbeitsräumen ist ebenso darauf zu achten, dass Ansammlungen oder die Ausbreitung von Gasen vermieden werden, so dass Gruben, Kanäle, Abflüsse, Kellerzugänge etc. dürfen sich daher nicht im  Gasflaschen-Lager befinden.

Spezielle Auflagen werden in den TRGS 510 für auch bei der unterirdischen Lagerung von Gasflaschen festgelegt. Max. 50 gefüllte Gasflaschen dürfen in einem Lager aufbewahrt werden, zudem muss für ausreichende Lüftung gesorgt werden. Auch Gaswarnmelder müssen bei Ausfall der Lüftung einen Alarm auslösen. Eine Ausnahme gilt für die Lagerung von Sauerstoff oder Druckluft, wo insbesondere die Auflagen bezüglich der Lüftung und den Gaswarnmeldern nicht gelten.

Gasflaschen-Container GFC-M-0-D mit Dach für die Lagerung nach den TRGS 510

Gasflaschen-Container mit Dach für die Lagerung nach den TRGS 510

Auch für Gasflaschen-Depots im Innenbereich und Gasflaschen-Lager im Außenbereich muss eine angemessene Lüftung sichergestellt werden, wobei die Lüftungsauflagen für Gasflaschenlager im Außenbereich häufig schon durch die natürliche Lüftung erfüllt werden. Bei der Lagerung von Gasflaschen im Freien muss ein Mindestabstand von 5m zu anderen Einrichtungen eingehalten werden. Kann dieser Abstand nicht gewährleistet werden, muss eine mindestens 2m hohe und nicht brennbare Schutzwand vorhanden sein. Werden Gase gelagert, die schwerer als Luft bzw. verflüssigt sind, ist auch hier auf einen ausreichenden Abstand zu Gruben, Kanälen, Abflüssen, Kellerzugängen etc. zu achten, damit hier kein Ansammlungen von Gasen stattfinden können.

Viele Grüße,
Alexander Kipp
Vom Team des Stapler-Profishop