Unfallverhütungsvorschriften für Arbeitskörbe – Vorgaben für Unternehmer, Staplerfahrer und Mitarbeiter

Beim Einsatz von Stapler-Arbeitsbühnen sind zahlreiche Richtlinien zu beachten – insbesondere in den sogenannten Unfallverhütungsvorschriften sind zahlreiche Vorgaben und Regeln enthalten, die beachten werden müssen, um eine gefahrlose Nutzung der Stapler-Arbeitskörbe sicherzustellen. Neben den allgemeinen UVV bei der Arbeit mit Flurfördergeräten – zu denen auch Gabelstapler zählen – werden in §26 detaillierte Angaben zum Einsatz von Stapler mit Arbeitsbühnen / Arbeitskörben gemacht, so dass diesem Schriftsatz eine besondere Beachung zu schenken ist.

Verschieden Zielgruppen werden in UVV addressiert

Im Rahmen der Nutzung von Arbeitsbühnen und Arbeitskörben für Gabelstapler beinhalten die UVV Vorgaben für verschiedenste Zielgruppen – Unternehmer, Staplerfahrer und Mitarbeiter auf dem Arbeitskorb. Einerseits müssen die Unternehmer die korrekten Rahmenbedingungen für einen sicheren Einsatz gewährleisten, also im Prinzip die Grundlage schaffen, dass ein sicherer Einsatz überhaupt möglich ist. Andererseits müssen ebense der Fahrer des Staplers und der Mitarbeiter auf der Stapler-Arbeitsbühne die Vorschriften einhalten, um im Falle eines Unfalls rechtlich abgesichert zu sein bzw. im Idealfall einen Unfall zu vermeiden und einen unfallreien Betrieb zu ermöglichen. 

UVV für Unternehmer: Grundlagen für sicheren Betrieb ermöglichen

Nach den UVV / Unfallverhütungsvorschriften für die Nutzung der Stapler-Arbeitskörbe hat an erster Stelle der Unternehmer die Pflicht für entsprechende Rahmenbedingungen zu sorgen, indem immer ausreichend dimensionierte Stapler und zugelassene Arbeitskörbe verwendet werden. Beim Einsatz in Regallagern und in Schmalgängen müssen die Arbeitskörbe darüber hinaus über ausreichend Schutz vor Quetsch- oder Schergefahren verfügen. Zudem hat der Unternehmer laut UVV die Verpflichtung, für eine problemlose Verständigungsmöglichkeit zu sorgen. Dies kann auch durch technische Hilfsmittel wie Funkgeräte etc. geschehen, dass Mitarbeiter auf dem Arbeitskorb und Staplerfahrer jederzeit kommunizieren können.

UVV für Staplerfahre: Sorgfältige und vorsichtige Fahrweise

Neben dem Unternehmer obliegen laut den UVV ebenso dem Fahrer des Staplers beim Einsatz einer Arbeitsbühne zahlreiche Pflichten. So darf die Arbeitsbühne mit dem Stapler nur hoch- oder heruntergefahren werden, wenn die Umwehrung (in der Regel ein Art Tür als Zugangsmöglichkeit) geschlossen ist. Auch darf der Fahrer während des Einsatzes den Fahrersitz nicht verlassen, solange der Stapler-Arbeitskorb hochgefahren ist. Zudem  darf der Stapler mit einer besetzten Arbeitsbühne nicht bewegt werden bzw. fahren. Von dieser Unfallverhütungsvorschrift gibt es allerdings drei Ausnahmen: Für die Feinpositionierung darf der Stapler mit einem besetzten Arbeitskorb bewegt werden. Wenn der Arbeitskorb über Haltemöglichkeiten (Griffe) verfügt und nur bodenfrei angehoben ist, darf ein Gabelstapler, der max. 16 km/h Höchstgeschwindigkeit hat, ebenfalls bewegt werden. Die dritte Ausnahme bezieht sich auf Kommissionier- und Regalstapler. Innerhalb der Regalgängen dürfen diese mit angehobener Last mach Bestimmung bewegt werden, auch wenn die Last hier ein besetzter Stapler-Arbeitskorb ist. Insbesondere bei der Bewegung eines besetzten Arbeitskorbes muss natürlich ganz besondere Vorsicht durch den Fahrer sichergestellt werden, damit der Mitarbeiter auf der Arbeitsbühne gefahrlos arbeiten kann.

UVV für dem Mitarbeite auf der Arbeitsbühne: Kein HInauslehnen oder hinausgreifen

Gemäß den Unfallverhütungsvorschriften UVV für Arbeitskörbe hat, neben dem Unternehmer und dem Staplerfahrer, auch der Mitarbeiter auf der Stapler-Arbeitsbühne einige Dinge zu beachten. So darf sich dieser bei Hub-, Senk- oder Fahrmanövern nicht aus dem Arbeitskorb hinauslehnen oder -greifen. Sowohl Fahrer des Staplers wie auch Mitarbeiter auf der Arbeitsbühne sind laut UVV verpflichtet, evtl. zur Nutzung bereitgestellte, technische Kommunikationshilfen zu nutzen.

Vorschriften & Regeln für Arbeitskörbe – die UVV im Überblick

Arbeitskörbe und Arbeitsbühnen für Stapler sind die wichtigsten Anbaugeräte und aus dem Betriebsalltag nicht mehr wegzudenken. Um eine sichere Nutzung der Arbeitskörbe zu gewährleisten, gibt es in Deutschland zahlreiche Regeln beim Umgang und zur Nutzung der Arbeitskörbe, wobei insbesondere die UVV (Unfallverhütungsvorschriften) für Arbeitskörbe einen sicheren Betrieb gewährleisten sollen. Einen Überblick dieser Vorschriften und Regeln für Stapler-Arbeitskörbe in Deutschland bietet der heutige Beitrag.

UVV für Stapler-Arbeitskörbe & Arbeitsbühnen

Besonders wichtig bei der Nutzung von Stapler-Arbeitskörben in Deutschland sind die UVV die Unfallverhütungsvorschriften, wobei die genaue Bezeichnung „BG Vorschrift D27“ lautet. Hier enthalten sind nicht nur allgemeine Vorschriften bei der Arbeit mit Flurfördergeräten wie Gabelstaplern, sondern auch detaillierte Angaben zum Einsatz von Staplern-Arbeitskörben. Diese unterscheiden sich in die Vorschriften für den Unternehmer Vorschriften für den Fahrer des Staplers und Vorschriften für den Arbeiter im Arbeitskorb.

Vorschriften aus den UVV für den Unternehmer

An erster Stelle hat der Unternehmer die Pflicht, für entsprechende Rahmenbedingungen für eine sicherer Arbeit zu sorgen, indem bspw. ausreichend große Gabelstapler und nur zugelassene Arbeitskörbe genutzt werden. Beim Einsatz in Regallagern und in besonders schmalen Gängen müssen die Arbeitskörbe darüber hinaus auch einen  ausreichenden Schutz vor Quetsch- oder Schergefahren bieten. Gleichzeitig obliegt es dem Unternehmer auch, dass sich bspw. Fahrer des Staplers und Arbeiter in dem Arbeitskorb ohne Probleme verständigen können. Im Zweifelsfall müssen hierfür technische Hilfen zur Verfügung gestellt werden.

Vorschriften aus den UVV für den Fahrer des Staplers

Auch der Fahrer des Staplers hat sich an zahlreiche Vorgaben aus den UVV zu halten: Bspw. darf die Arbeitsbühne mit dem Stapler nur dann hoch- oder heruntergefahren werden, wenn die sog. Umwehrung (in der Regel ein Art Tür als Zugangsmöglichkeit) geschlossen ist. Der Staplerfahrer darf während des gesamten Einsatzes den Fahrersitz des Staplers nicht verlassen, solange der Stapler-Arbeitskorb in der Höhe ist. Das Fahren mit besetzter Arbeitsbühne ist ebenfalls untersagt, wobei es hier Ausnahmen gibt. Die Feinpositionierung, wenn der Arbeitskorb über Haltemöglichkeiten (Griffe) verfügt und nur bodenfrei angehoben ist, oder bei Kommissionier- und Regalstaplern, die innerhalb der Regalgängen auch mit angehobener Last nach Bestimmung bewegt werden dürfen. Für diese drei Situationen darf der Stapler auch mit besetztem Arbeitskorb bewegt werden.

Vorschriften aus den UVV für den Arbeiter im Arbeitskorb

Gemäß den Unfallverhütungsvorschriften UVV für Arbeitskörbe hat auch der Mitarbeiter auf der Arbeitsbühne Vorschriften bei seiner Arbeit zu beachten. Bei Hub-, Senk- oder Fahrmanövern darf er sich nicht aus aus dem Arbeitskorb hinauslehnen oder -greifen, um Unfälle und Verletzungen zu vermeiden.
Sowohl Fahrer des Staplers wie auch Mitarbeiter auf der Arbeitsbühne sind laut UVV verpflichtet, evtl. zur Nutzung bereitgestellte, technische Kommunikationshilfen zu nutzen.

Werden die UVV für Arbeitskörbe beachtet und eine generelle Sorgfalt berücksichtigt, ist der Betrieb und die Nutzung von Stapler-Arbeitskörben eine große Erleichterung im Betriebsalltag.

Alexander Kipp
Vom Team des Stapler-Profishop

Stapler Arbeitsbühnen ab 395 € – kann hier die Qualität noch stimmen?

Arbeitsbühnen für Gabelstapler zählen zweifellos zu den am meisten gekauften Anbaugeräte für Gabelstapler. Auch in unserem Sortiment haben wir sehr günstige Stapler-ARbeitskörbe im Sortiment. Unser Preisknaller – die Bühne RAK ONE ist schon für 395€ zu haben – Lieferung frei Haus. Kann hier die Qualität noch stimmen und hat auch so ein günstiger Arbeitskorb alle Zulassungen? Das erläutern wir im heutigen Artikel.

Aufgrund der wachsenden Beliebtheit ist gerade im Bereich der Arbeitskörbe ein regelrechter Preiskampf ausgebrochen und daher sieht man neben den hochwertigen Arbeitskörbe für Stapler “Made in Germany” immer mehr Angebote, die mit absoluten Kampfpreisen – teilweise schon unter 200 Euro für Arbeitsbühne – locken. Bei solch günstigen Angeboten sollte man immer kritisch hinterfragen, ob die Stapler-Arbeitsbühnen auch wirklich über alle notwendigen Zulassungen verfügen und alle Vorschriften eingehalten werden. Neben dem Material sind es oftmals die wichtigen Zulassungen, über die die Arbeitskörbe nicht verfügen und was gerade bei einem Unfall fatale Folgen für den Unternehmer haben kann. Welche Zulassungen und Vorschriften für Stapler-Arbeitsbühnen in Deutschland gelten, finden Sie bspw. hier.

Stapler-Arbeitsbühne Typ RAK-ONE

Stapler-Arbeitsbühne Typ RAK-ONE – in verschiedenen Farben ab 395€ erhältlich

Dass man dahingegen auch für wenig Geld schon einen Top-Arbeitskorb mit allen notwendigen Zulassungen und Qualität Made in Germany bekommen kann, zeigt unser Einstiegsmodell – der RAK ONE. Schon ab 395€ bietet der Arbeitskorb alle Basis-Funktionen, die man von einer guten Arbeitsbühne erwarten kann. Aus robustem Stahlblech gefertigt und relativ schmal in den Außmaßen kann dieses Modell mit einem normalen Standard-Frontstapler oder auch mit einem Schubmaststapler genutzt werden und bietet mit der serienmäßigen Werkzeugablage einen sicheren Arbeitsplatz für eine Person. Eine Kettensicherung verhindert beim Arbeitskorb RAK One das Abrutschen von den Stapler-Gabeln. Von der DEKRA wurde der RAK One nach den UVV geprüft und zugelassen, so dass man hier für 395€ einen zweckmäßigen und günstigen Stapler-Arbeitskorb bekommt, der alle Vorgaben erfüllt und für viele Einsatzmöglichkeiten absolut ausreichend ist.
Natürlich sind auch alle anderen Stapler-Arbeitsbühnen aus unserem Sortiment geprüft und zugelassen, so dass Sie auch mit diesen Modellen alle Vorschriften und Regeln der UVV für Stapler-Arbeitskörbe erfüllen.

 

Viele Grüße,

Alexander Kipp
Vom Team des DD-Profishop

Welche Sicherungsmechanismen muss ein Arbeitskorb haben?

Stapler-Arbeitskörbe erleichtern den betrieblichen Alltag in unzähligen Unternehmen. Gleichzeitig ist ein Arbeitskorb nicht irgendein Anbaugerät, sondern auf so einer Arbeitsbühne arbeiten Mitarbeiter – bspw. um Reparaturen oder Wartungen vorzunehmen und zahlreiche Vorschriften sind bei der Nutzung von Arbeitskörben zu beachten. Die UVV für Arbeitsbühnen stelllen wohl das wichtigste Regelwerk dar, in dem die Vorgaben für eine korrekte Benutzung gemacht werden und eine der wichtigsten Vorgaben aus den UVV für Arbeitskörbe ist die Zulassung derselben, denn es dürfen nur zugelassene Arbeitskörbe genutzt werden.

Um eine Zulassung zu bekommen, müssen die Arbeitskörbe  immer über mindestens zwei Sicherungsmechanismen verfügen: Auf der einen Seite gibt es die sogenannte Abrutschsicherung, die ein Abrutschen des Arbeitskorbs von den Gabeln des Staplers verhindert. Zudem müssen die Mitarbeiter vor dem Herauausfallen bewahrt werden. Für diese beiden Zwecke verfügen Stapler-Arbeitskörbe über verschiedene Sicherungsmechanismen:

Abrutschsicherung von Stapler-Arbeitskörben

Abrutschsicherung fuer Stapler-Arbeitskoerbe

Eine Bolzensicherung schützt den Arbeitskorb vor dem Abrutschen

Um ein Abrutschen der Arbeitsbühnen von den Gabelzinken zu vermeiden, gibt es zwei gängige Sicherungsmechanismen: Bei den meisten Stapler-Arbeitskörben erfolgt die Sicherung durch zwei Steckbolzen, die hinter dem Gabelrücken arretiert werden, wie man auch auf dem Bild erkennen kann. Bei Arbeitskörben für Deichselstapler erfolgt die Sicherung des Arbeitskorbes über eine Arretierung auf den Gabelzinken. Beide Arbeitskorb-Sicherungen sind in Deutschland zugelassen.

Absturzsicherungen für die Mitarbeiter

Um ein Herabstürzen eines Mitarbeiters von einer Arbeitsbühne zu vermeiden, ist in den Unfallverhütungsvorschriften „Flurförderzeuge“ BG Vorschrift D27 von der Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution (kurz BGHW) vorgegeben, dass der Boden eines Arbeitskorbes rutschhemmend und in Höhe der Gabelzinken des Staplers sein muss. Zusätzlich muss ein umlaufendes Geländer am Arbeitskorb vorhanden sein, dessen bewegliche Teile (wie zum Beispiel das Eingangstor) sich nur nach Innen öffnen dürfen. So soll ein unbeabsichtigtes Öffnen verhindert werden. Zusätzlich müssen die beweglichen Teile noch einmal gegen ein unbeabsichtigtes Öffnen gesichert werden.
An der Rückseite der Arbeitskörbe muss ein mindestens 180cm hoher, durchgriffsicherer Schutz angebracht werden, um mögliche Unfälle mit dem Mast des Gabelstaplers zu vermeiden.

All unsere Stapler-Arbeitskörbe verfügen über die notwendigen Sicherungsmaßnahmen – sowohl die Abrutschsicherung, wie auch die Absturzsicherung. Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Auswahl des passenden Arbeitskorbes – sprechen Sie uns einfach an.

Viele Grüße,
Alexander Kipp
Vom Team des Stapler-Profishop

Die Sicherungsmechanismen von Stapler-Arbeitbühnen

Stapler-Arbeitsbühnen sind die beliebtesten Anbaugeräte für Stapler und  erleichtern den Alltag im Betrieb ungemein. Aber auch ein Arbeitskorb muss zahlreiche Auflagen in Bezug auf die Sicherheit erfüllen. Maßgeblich dafür sind die sogenannten Unfallverhütungsvorschriften (UVV) für Arbeitskörbe. Zusäztlich muss der Arbeitskorb selbst umfangreiche Sicherungsmechnismen aufweisen. Auf der einen Seite muss der Arbeitskorb so gesichert werden, dass ein Abrutschen von den Staplergabeln verhindert wird. Gleichzeitig müssen auch die Mitarbeiter, die auf der Arbeitsbühne arbeiten, vor Unfällen (z. B. Herausfallen) geschützt werden. Für diese beiden Zwecke verfügen Stapler-Arbeitskörbe mit Zulassung über mind. zwei verschiedene Sicherungen:

Abrutsch-Sicherungen von Arbeitskörben

Abrutschsicherung von Stapler-Arbeitskörben

Abrutschsicherung von Stapler-Arbeitskörben

Um ein ungewolltes Abrutschen der Arbeitsbühnen von den Staplergabeln zu verhinder, gibt es zwei gängige Sicherungsmechanismen: Bei den meisten Modellen erfolgt die Abrutschsicherung der Arbeitskörbe durch zwei Steckbolzen, die hinter dem Gabelrücken arretiert werden. Bei Arbeitskörben für Deichselstapler funktioniert Abrutschsicherung etwas anders: Hier erfolgt die Sicherung des Arbeitskorbes über eine Arretierung auf den Gabelzinken. Beide Arbeitskorb-Sicherungen sind in Deutschland zugelassen und erfüllen die Anforderungen an die Sicherung von Arbeitsbühnen.

Absturzsicherungen von Arbeitskörben

Um ein Herabstürzen oder Herausfallen der Mitarbeiter aus dem Arbeitskorb zu vermeiden, ist in den Unfallverhütungsvorschriften „Flurförderzeuge“ BG Vorschrift D27 von der Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution (kurz BGHW) festgehalten, dass der Boden eines Arbeitskorbes rutschhemmend und in Höhe der Gabelzinken des Staplers sein muss. Ebenfalls muss ein Geländer vorhanden sein, dessen bewegliche Teile (wie zum Beispiel das Eingangstor) sich nur nach Innen öffnen dürfen und gegen ein unbeabsichtigtes Öffnen gesichert sein müssen.
Um Unfälle mit dem Stapler-Mast zu vermeiden, muss an der Rückseite der Arbeitsbühnen ein mindestens 1,8m hoher Rückenschutz angebracht werden, der gleichzeitig durchgriffsicher ist.

Nur Arbeitsbühnen, die die oben genannten Sicherungsmechanismen aufweisen, erhalten eine Zulassung und sind für den Einsatz im Betrieb empfehlenswert.

Viele Grüße,
Alexander Kipp
Vom Team des Stapler-Profishop

Unfallverhütungsvorschriften (UVV) bei der Nutzung von Arbeitskörben – die wichtigsten Punkte

Arbeitsbühnen und Arbeitskörbe für Stapler gehören in Deutschland zu den am häufigsten genutzten Anbaugeräten, was nicht sehr verwunderlich ist. Sie sind schnell einsatzbereit, vielseitig nutzbar und gleichzeitig günstig in der Anschafffung (schon für unter 400€ bekommen man robuste und langlebige Stapler-Arbeitskörbe). Allerdings gilt es bei der Benutzung einige Regeln zu beachten und die wichtigsten Punkte sind in den Unfallverhütungsvorschriften – kurz UVV – festgehalten. Exakt heißt diese zum Einsatz kommende UVV „BG Vorschrift D27“ (diese steht als PDF hier zum Download bereit: UVV für die Arbeit mit Stapler-Arbeitskörben). Neben den allgemeinen UVV bei der Arbeit mit Flurfördergeräten – zu denen auch Gabelstapler zählen, werden dort in §26 umfangreiche Angaben zum Einsatz von Stapler mit Arbeitsbühnen / Arbeitskörben gemacht. Heute geben wir einen Überblick über die wichtigsten enthaltenen Vorgaben. Gegliedert sind die UVV für Arbeitskörbe in drei Teile: Vorschriften für den Unternehmer, Vorschriften für den Fahrer des Staplers und Vorschriften für den Mitarbeiter auf der Arbeitsbühne.

UVV für Stapler-Arbeitskörbe für den Unternehmer

Nach den UVV für die Nutzung von Stapler-Arbeitskörben hat primär der Unternehmer die Pflicht, für sichere Rahmenbedingungen zu sorgen, indem nur ausreichend dimensionierte Gabelstapler und Arbeitskörbe mit Zulassung zum Einsatz kommen. Beim der Verwendung in Regallagern und in Schmalgängen müssen die Arbeitskörbe darüber hinaus über einen besonderen Schutz vor Quetsch- oder Schergefahren verfügen. Außerdem hat der Unternehmer laut UVV für Arbeitsbühnen die Verpflichtung, für eine problemlose Verständigungsmöglichkeit zu sorgen. Dies kann auch durch technische Hilfsmittel geschehen.

UVV für Stapler-Arbeitskörbe für den Fahrer des Staplers

Stapler-Arbeitskorb mit Zulassung

Stapler-Arbeitskorb mit Zulassung

Neben dem Unternehmer obliegen auch dem Fahrer des Staplers zahlreiche Pflichten zu Sicherstellung einer problemlosen Nutzung. So darf die Stapler-Arbeitsbühne nur hoch- oder heruntergefahren werden, wenn die Umwehrung (die in der in der Regel ein Art Tür als Zugangsmöglichkeit hat) geschlossen ist. Ebenso darf während des Einsatzes der Fahrersitz nicht verlassen werden, solange der Stapler-Arbeitskorb hochgefahren ist und mit einer besetzten Arbeitsbühne darf der Gabelstapler nicht bewegt werden bzw. fahren. Ausnahme: Für die Feinpositionierung darf der Stapler auch mit einem besetzten Arbeitskorb bewegt werden. Wenn der Arbeitskorb über Haltemöglichkeiten (Griffe) verfügt und nur bodenfrei angehoben ist, darf ein Gabelstapler, der max. 16 km/h Höchstgeschwindigkeit hat, ebenfalls bewegt werden. Die dritte Ausnahme bezieht sich auf Kommissionier- und Regalstapler, denn diese auch mit angehobener Last bewegt werden, auch wenn die Last hier eine Arbeitsbühne ist.

UVV für Stapler-Arbeitskörbe für den Mitarbeiter auf der Arbeitsbühne

Gemäß den Unfallverhütungsvorschriften UVV für Arbeitskörbe hat auch der Mitarbeiter auf der Stapler-Arbeitsbühne einige Dinge zu beachten. So darf sich diese bei Hub-, Senk- oder Fahrmanövern nicht aus dem Arbeitskorb hinauslehnen oder -greifen. Sowohl Fahrer des Staplers wie auch Mitarbeiter auf der Arbeitsbühne sind laut UVV verpflichtet, evtl. zur Nutzung bereitgestellte, technische Kommunikationshilfen zu nutzen.

Werden diese UVV für Stapler-Arbeitskörbe beachtet und nur Modelle mit Zulassung verwendet, steht einer gefahrlosen Nutzung nichts mehr im Wege.

Viele Grüße,
Alexander Kipp
Vom Team des Stapler-Profishop