Was ändert sich bei der Gasflaschenlagerung in 2019?

Mit dem Jahreswechsel treten immer viele Änderungen und Neuerungen in Kraft – so gibt es bspw. bei den ADR 2019 eine Reihe von neuen Vorgaben und Richtlinien, die sich auf den Transport von Gefahrstoffen beziehen. Auch die Lagerung von Gasflaschen ist immer ein wichtiges Thema in vielen Unternehmen, so dass man hier die Änderungen und Neuerungen im Auge behalten sollte. Entsprechend erläutert der heutige Beitrag die wichtigsten Änderungen bei den Vorschriften für die Gasflaschenlagerung.

Änderungen bei der Gasflaschenlagerung in 2019

Mit dem Jahreswechsel zu 2019 hat sich an den Vorschriften und Regeln für die sichere Gasflaschenlagerung für Unternehmen in Deutschland nichts Wesentliches geändert. Mit den TRGS 510 gilt weiterhin der maßgebliche Schriftsatz, in dem die Regeln und Vorgaben zusammengefasst werden, wenn Gasflaschen in Unternehmen gelagert werden sollen. Weiterhin wird innerhalb dieser Regeln unterschieden, wo die Gasflaschen gelagert werden sollen (also im Innenbereich oder im Außenberich) und welche Anforderungen ein passende Gasflaschenlager erfüllen muss.

Zugelassene Gasflaschenlager und -Depots nach TRGS 510

Zur vorschriftsmäßigen und gleichzeitig effizienten Gasflaschenlagerung sind weiterhin Gasflaschenlager  und Gasflaschendepots empfehlenswert. Einerseits werden so die Regeln und Vorgaben der TRGS 510 eingehalten, aber ebenso kann man so die Gasflaschenlagerung effizient in den Betriebsalltag integrieren. Die große Auswahl von Gasflaschenlagern ermöglicht es, für jeden Bedarf und Standort eine passende Variante zu finden: Je nach Standort und benötigter Lagerkapazität sind entsprechende Gasflaschencontainer für den Außenbereich mit Lagermöglichkeiten für bis zu 104 Gasflaschen mit einem Durchmesser von 220mm erhältlich. Umfangreiches Zubehör für Gasflaschenlager sorgt für zudem für vielfältige Individualisierungsmöglichkeiten und einen reibungslosen Betriebsablauf.

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