Beim Kauf einer neuen Auffangwannen ist neben der Materialwahl – nicht alle Gefahrstoffe können und dürfen auf allen Gefahrstoffen gelagert werden – das Auffangvolumen ein entscheidendes Kriterium. Nicht nur in Deutschland, auch in anderen Ländern gibt es klare Regeln und Vorschriften, die eine Mindestgröße von Auffangwannen bestimmt. Nur wenn die verwendeten Auffangwannen ausreichende Mengen der gelagerten Gefahrstoffe aufnehmen können, ist man als Unternehmer auf der sicheren Seite.
Das wichtigste Regelwerk im Zusammenhang mit dem Mindestvolumen ist in Deutschland die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen – kurz VAwS genannt. Letztendlich kann es auf Länderebene noch kleinere Abweichungen geben, die generellen Aussagen zu Mindestvolumina von Auffangwannen sind aber in allen Bundesländern identisch. In den VAwS werden dabei zwei Fälle generell getrennt: Auf der einen Seite gibt es Vorgaben für die Lagerung von Gefahrstoffen in normalen Gebieten und auf der anderen Seite wesentlich strengere Regeln, wenn die Gefahrstoffe in Wasserschutzgebieten gelagert werden sollen. Bei der Berechnung ist es nicht relevant, aus welchem Material die Auffangwanne besteht (also ob es sich um eine Stahl- oder Kunststoff-Auffangwanne handelt).
Für Nicht-Wasserschutzgebiete ist in den VAwS festgelegt, dass eine Auffangwanne mindestens so viel aufnehmen können muss, wie das Volumen des größten darauf gelagerten Behälters. Zudem muss die Auffangwanne mindestens 10% des darauf gelagerten Volumens aufnehmen können. Je nachdem, was das größere Volumen ergibt, bestimmt das Mindestvolumen der Auffangwanne.
An einfachen Beispielen kann man verdeutlichen, wie sich das Mindestvolumen einer Auffangwanne berechnet – vorrausgesetzt man befindet sich nicht in einem Wasserschutzgebiet:
- Auf einer Kunststoff-Auffangwanne sollen 3 Standardfässer á 200 Liter und ein 1000l-IBC-Container gelagert werden. Das Gesamtlagervolumen beträgt also 1600 Litern. Jetzt greift die Regel des größten Behälters, so dass die Auffangwanne muss in diesem Fall mindestens ein Volumen von 1000 Litern haben, um bei einer Leckage des IBC die wassergefährdende Flüssigkeite aufnehmen zu können.
- Insgesamt sollen 15 60-Liter Fässer gelagert werden, also ein Gesamtvolumen 900 Litern wassergefährdender Flüssigkeiten. Im Unterschied zum ersten Beispiel greift die 10%-Regel, um die Mindest-Größe der Auffangwanne berechnen zu können.

Stahl-Auffangwanne mit einem Auffangvolumen von 215 Litern – ideal für die Lagerung von 200-Liter-Standardfässern
Wie oben bereits erwähnt, kommen in ausgewiesenen Wasserschutzgebieten striktere Regeln zum Einsatz, denn hier muss die Größe der Auffangwanne immer so gewählt werden, dass alle wassergefährdenden Flüssigkeiten aufgefangen werden können. Für die beiden obigen Beispiele müssten die Auffangwannen eine Mindestgröße von 1600 Litern bzw. 900 Litern haben.
Gerne beraten wir Sie bei der Auswahl der passenden Auffangwannen aus Stahl oder Kunststoff für Ihren Bedarf – sprechen Sie uns an.
Viele Grüße,
Alexander Kipp
Vom Team des Stapler-Profishop