Vorschriftsgemäße Lagerung von Gefahrstoffen

Der alltägliche Einsatz von Gefahrstoffen gehört in zahlreichen Unternehmen der verschiedensten Größen zum Alltag. Ob Apotheke, mittelständischer Betrieb oder Großkonzern -Gefahrstoffe werden im Arbeitsalltag immer wieder eingesetzt und daher ist eine Integration in die betrieblichen Abläufe unvermeidbar.

Unsachgemäßes Handling von Gefahrstoffen führt schnell zu Gefahren

Je nach Gefahrstoff kann ein unsachgemäßes Handling aber schnell zur Gefahr von Mitarbeitern und Umwelt führen. Gerade wenn sich Routinen einschleichen und daraufhin die notwendige Vorsicht nicht immer an den Tag gelegt wird, kann ein falscher Handgriff fatale Folgen haben. Aber nicht nur bei der Verwendung, auch von der unsachgemäßen Lagerung von Gefahrstoffen können Gefahren für Mitarbeiter und die Umwelt ausgehen. Besondere Vorsicht ist bei der Lagerung von entzündbarer Gefahrstoffen geboten. Um diese hochsensiblen Gefahrstoffe sicher und effizient im Unternehmen zu lagern, gibt es vershiedene Vorschriften, innerhalb derer klare Regeln festgelegt sind, wie eine geeignete Lagerstätte für Gefahrstoffe ausgestaltet werden muss. Entsprechend müssen Sicherheitsschränke und Gefahrstoffschränke, die für die Gefahrstofflagerung am Arbeitsplatz genutzt werden, diese Vorschriften und Normen erfüllen

Konkrete Vorschriften zur Lagerung von Gefahrstoffen – DIN EN 14470-1, 14470-2, TRGS 510 und DIN EN 14727

Die wichtigsten Vorschriften für die Gefahrstofflagerung und damit für die Konstruktion von Gefahrstoffschränken und Sicherheitsschränken sind die DIN EN 14470-1 bzw. 14470-2, die Aussagen über die Feuerbeständigkeit machen, die TRGS 510, die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern und die DIN EN 14727, die Regeln und Vorgaben zu speziellen Labormöbeln beschreibt.

Gefahrstoffschränke und Sicherheitsschränke müssen alle Vorschriften erfüllen

Um den Mitarbeitern eine maximale Sicherheit am Arbeitsplatz zu bieten, sollte bei der Auswahl eines passenden Sicherheitsschrankes / Gefahrstoffschrankes entsprechend darauf geachtet werden, dass alle Regeln, Normen und Vorschriften für die Gefahrstofflagerung erfüllt werden. Das gibt nicht nur den Mitarbeitern die notwendige Sicherheit beim Umgang mit Gefahrstoffen, sondern auch wenn es zu Problemen kommt (bspw. ein Brand oder ein Austreten von Gefahrstoffen), kann man so gegenüber dem Gesetzgeber und der Versicherung belegen, alle notwendigen und vorgeschriebenen Maßnahmen für eine sichere Gefahrstofflagerung mit passenden Gefahrstoffschränken getroffen zu haben.