Korrekte Gasflaschenlagerung nach TRGS 510 in Innenbereichen

Die Lagerung von Druckgasflaschen in Innenbereichen – insbesondere in Arbeitsräumen – erfordert eine erhöhte Sorgfalt, die man beachten muss und dafür gelten spezielle Vorschriften. Durch das Gefahrenpotenzial, das von im Innenbereich gelagerten Druckgasflaschen ausgeht, hat der Gesetzgeber hier eine Reihe von Richtlinien erlassen, die die Gasflaschenlagerung im Innenbereich und am Arbeitsplatz entsprechend sicher machen sollen. In den TRGS510 sind diese Regeln schriftlich verfasst, die zu den organisatorischen Maßnahmen, aber auch zu den zu nutzenden Vorrichtungen Aussagen machen.

Erhöhte Auflagen für die Gasflaschen-Lagerung im Innenbereich und Arbeitsräumen

Für die Lagerung von Gasflaschen im Innenbereich müssen die Gasflaschen-Depots und Gasflaschenlager aus feuerhemmenden Bauteilen sein, die mind. 30 Minuten dem Feuer standhalten bzw. mind. 90 Minuten dem Feuer standhalten, wenn in den angrenzenden Räumen Explosions- oder Brandgefahr besteht ( man spricht hier auch Brandschutzklasse F30 oder F90 bzw. bei den Gasflaschen-Depots vom Typ 30 oder Typ 90). Das Dach der Gasflaschen-Depots  oder -Schränke müssen zudem Schutz gegen Flugfeuer bieten und die Bodenbeläge schwerentflammbar sein.

Innerhalb von Arbeitsräumen ist die Gasflaschenlagerung nur in speziellen Gasflaschen-Schränken

Innerhalb von Arbeitsräumen, wo sich Mitarbeiter zur regelmäßigen Arbeit aufhalten, dürfen Druckgasflaschen nur in passenden Gasflaschen-Schränken gelagert werden (diese sollten die Anforderung EN 14470-2 erfüllen). Abhängig vom Inhalt der Druckgasflaschen muss in den Gasflaschen-Schränken technische Belüftungen vorhanden sein, die bis zu zehnmal pro Stunde einen Luftwechsel in dem Gasflaschen-Schrank gewährleistet.

Ansammlung von Gasen sind unbedingt vermeiden

Bei der Gasflaschenlagerung im Innenbereich ist, neben der Lagerung in den speziellen Gasflaschen-Schränken, ebenfalls darauf zu achten, dass Ansammlungen oder Ausbreitung von Gasen vermieden werden. Gruben, Kanäle, Abflüsse, Kellerzugänge etc. dürfen sich daher nicht im Gasflaschen-Lager befinden, wo sich möglicherweise austretende Gase sammeln könnten.

Zutrittskontrolle – nur befugte Personen sollten Zutritt haben

Neben den verschiedenen Schutzeinrichtungen dürfeen nur entsprechend befugte Personen Zutritt zu den Druckgasflaschen-Lagern haben. Für die Gasflachen-Schränke kann man bspw. den Zugriff durch ein Vorhängeschloss sicherstellen, dass den einfachen Zugang zu (oder auch Diebstahl von) Druckgasflaschen vermeiden kann.

Vorschriftsgemäße Lagerung von Gefahrstoffen

Der alltägliche Einsatz von Gefahrstoffen gehört in zahlreichen Unternehmen der verschiedensten Größen zum Alltag. Ob Apotheke, mittelständischer Betrieb oder Großkonzern -Gefahrstoffe werden im Arbeitsalltag immer wieder eingesetzt und daher ist eine Integration in die betrieblichen Abläufe unvermeidbar.

Unsachgemäßes Handling von Gefahrstoffen führt schnell zu Gefahren

Je nach Gefahrstoff kann ein unsachgemäßes Handling aber schnell zur Gefahr von Mitarbeitern und Umwelt führen. Gerade wenn sich Routinen einschleichen und daraufhin die notwendige Vorsicht nicht immer an den Tag gelegt wird, kann ein falscher Handgriff fatale Folgen haben. Aber nicht nur bei der Verwendung, auch von der unsachgemäßen Lagerung von Gefahrstoffen können Gefahren für Mitarbeiter und die Umwelt ausgehen. Besondere Vorsicht ist bei der Lagerung von entzündbarer Gefahrstoffen geboten. Um diese hochsensiblen Gefahrstoffe sicher und effizient im Unternehmen zu lagern, gibt es vershiedene Vorschriften, innerhalb derer klare Regeln festgelegt sind, wie eine geeignete Lagerstätte für Gefahrstoffe ausgestaltet werden muss. Entsprechend müssen Sicherheitsschränke und Gefahrstoffschränke, die für die Gefahrstofflagerung am Arbeitsplatz genutzt werden, diese Vorschriften und Normen erfüllen

Konkrete Vorschriften zur Lagerung von Gefahrstoffen – DIN EN 14470-1, 14470-2, TRGS 510 und DIN EN 14727

Die wichtigsten Vorschriften für die Gefahrstofflagerung und damit für die Konstruktion von Gefahrstoffschränken und Sicherheitsschränken sind die DIN EN 14470-1 bzw. 14470-2, die Aussagen über die Feuerbeständigkeit machen, die TRGS 510, die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern und die DIN EN 14727, die Regeln und Vorgaben zu speziellen Labormöbeln beschreibt.

Gefahrstoffschränke und Sicherheitsschränke müssen alle Vorschriften erfüllen

Um den Mitarbeitern eine maximale Sicherheit am Arbeitsplatz zu bieten, sollte bei der Auswahl eines passenden Sicherheitsschrankes / Gefahrstoffschrankes entsprechend darauf geachtet werden, dass alle Regeln, Normen und Vorschriften für die Gefahrstofflagerung erfüllt werden. Das gibt nicht nur den Mitarbeitern die notwendige Sicherheit beim Umgang mit Gefahrstoffen, sondern auch wenn es zu Problemen kommt (bspw. ein Brand oder ein Austreten von Gefahrstoffen), kann man so gegenüber dem Gesetzgeber und der Versicherung belegen, alle notwendigen und vorgeschriebenen Maßnahmen für eine sichere Gefahrstofflagerung mit passenden Gefahrstoffschränken getroffen zu haben.

Bodenschutzsysteme oder Auffangwannen? Die Lagermenge ist meistens entscheidend

Wenn es um die Lagerung oder Verwendung von Gefahrstoffen im Unternehmen geht, gehören Auffangwannen zum Umweltkonzept eines jeden Unternehmens. Im Fall einer Leckage des Primärbehälters (bspw. eines 200l-Standardfasses sollen die Auffangwannen eine Kontamination der Umwelt und der Mitarbeiter vermeiden, die austretenden Gefahrstoffe aufnehmen und entsprechend den entstehenden Schaden minimieren. Für die Lagerung von flüssigen Gefahrstoffen gib es entsprechend zahlreiche Vorschriften für Auffangwannen, die nicht zur Verwendung, sondern auch zu den Größen entsprechende Aussagen machen.  Während die normalen Auffangwannen für die Lagerung und den Transport eingesetzt werden, gibt es auch sogenannte Bodenschutzwannen / Flächenschutzsysteme. Diese sind modular kombinierbare Auffangwannen um große Flächen zu schützen oder auch große Mengen Gefahrstoffe darauf zu lagern. Worin sich die normalen Auffangwannen und die Bodenschutzwannen unterscheiden, erläutert der heutige Beitrag.

Klassische Auffangwannen – Ideal für Gefahrstoffmengen bis 1000 Liter

Stahl-Auffangwanne

Weit verbreitete Stahl-Auffangwanne für 2 Fässer

Unter den klassischen Auffangwannen aus Stahl oder Kunststoff versteht man die Modelle mit einem Volumen von bis zu 1000 Litern. Diese sind zur Lagerung oder dem Transport von  Kleingebinde, Fässern und IBC geeignet. Neben den robusten und weit verbreiteten Stahl-Auffangwannen sind besonders die aufgrund des geringen Gewichts beliebten extrem säureresistenten Kunststoff-Auffangwannen in vielen Unternehmen im Einsatz. Diese Auffangwannen werden primär für die mobile Lagerung von Gefahrstoffen genutzt. Die auf den Auffangwannen gelagerten Kleingebinde, Fässer und IBC werden mit den Auffangwannen von Punkt A zu Punk B transportiert.

Bodenschutzwannen & Flächenschutzsysteme – flexibel erweiterbar und so für fast alle Mengen geeignet

Stahl-Bodenschutzwanne

Bodenschutzwannen modular zum befahrbaren Flächenschutz kombiniert

Sollen ganze Flächen für die Lagerung großer Mengen  Gefahrstoffe vorbereitet werden, kommen die Bodenschutzwannen zum Einsatz, die je nach Bedarf modular zu kompletten Flächenschutzsystemen kombiniert werden können. Mit den passenden  Wannenverbindern und Auffahrrampen sind die Bodenschutzwannen auch mit bspw. mit einem Hubwagen oder bei den Modellen aus Stahl sogar mit einem Gabelstapler oder anderen Fahrzeugen befahrbar. Daher kommen diese Flächenschutzsysteme besonders dann zu Einsatz, wenn große Menge Fässer / IBC-Container mit Gefahrstoffen eingelagert werden sollen. Im Unterschied zu den normalen Auffangwannen, werden bei den Flächenschutzsystemen die Fässer und IBC direkt – also ohne die Auffangwanne – transportiert. Ebenso kommen Stahl-Bodenschutzwannen bei Kraftstoff-Abfüllplätze zum Einsatz. Da die Stahl-Flächenschutzsystem auch mit schweren Fahrzeugen befahren werden können und diese Modelle für die Verwendung mit brennbaren Stoffen wie Diesel oder Benzin zugelassen sind, kann man hier perfekt die Fahrzeuge betanken.

Ob klassische Auffangwanne oder Bodenschutzwanne – beides ist in der modernen Umelt-Lagertechnik aus dem Betriebsalltag zur sicheren Lagerung und Verwendung von wassergefährdenden Stoffen nicht mehr wegzudenken. Wir beraten Sie gerne bei der Auswahl der passsenden Auffangwanne oder Flächenschutzsysteme für Ihren Bedarf – sprechen Sie uns an.

Vorschriften & Regeln für Arbeitskörbe – die UVV im Überblick

Arbeitskörbe und Arbeitsbühnen für Stapler sind die wichtigsten Anbaugeräte und aus dem Betriebsalltag nicht mehr wegzudenken. Um eine sichere Nutzung der Arbeitskörbe zu gewährleisten, gibt es in Deutschland zahlreiche Regeln beim Umgang und zur Nutzung der Arbeitskörbe, wobei insbesondere die UVV (Unfallverhütungsvorschriften) für Arbeitskörbe einen sicheren Betrieb gewährleisten sollen. Einen Überblick dieser Vorschriften und Regeln für Stapler-Arbeitskörbe in Deutschland bietet der heutige Beitrag.

UVV für Stapler-Arbeitskörbe & Arbeitsbühnen

Besonders wichtig bei der Nutzung von Stapler-Arbeitskörben in Deutschland sind die UVV die Unfallverhütungsvorschriften, wobei die genaue Bezeichnung „BG Vorschrift D27“ lautet. Hier enthalten sind nicht nur allgemeine Vorschriften bei der Arbeit mit Flurfördergeräten wie Gabelstaplern, sondern auch detaillierte Angaben zum Einsatz von Staplern-Arbeitskörben. Diese unterscheiden sich in die Vorschriften für den Unternehmer Vorschriften für den Fahrer des Staplers und Vorschriften für den Arbeiter im Arbeitskorb.

Vorschriften aus den UVV für den Unternehmer

An erster Stelle hat der Unternehmer die Pflicht, für entsprechende Rahmenbedingungen für eine sicherer Arbeit zu sorgen, indem bspw. ausreichend große Gabelstapler und nur zugelassene Arbeitskörbe genutzt werden. Beim Einsatz in Regallagern und in besonders schmalen Gängen müssen die Arbeitskörbe darüber hinaus auch einen  ausreichenden Schutz vor Quetsch- oder Schergefahren bieten. Gleichzeitig obliegt es dem Unternehmer auch, dass sich bspw. Fahrer des Staplers und Arbeiter in dem Arbeitskorb ohne Probleme verständigen können. Im Zweifelsfall müssen hierfür technische Hilfen zur Verfügung gestellt werden.

Vorschriften aus den UVV für den Fahrer des Staplers

Auch der Fahrer des Staplers hat sich an zahlreiche Vorgaben aus den UVV zu halten: Bspw. darf die Arbeitsbühne mit dem Stapler nur dann hoch- oder heruntergefahren werden, wenn die sog. Umwehrung (in der Regel ein Art Tür als Zugangsmöglichkeit) geschlossen ist. Der Staplerfahrer darf während des gesamten Einsatzes den Fahrersitz des Staplers nicht verlassen, solange der Stapler-Arbeitskorb in der Höhe ist. Das Fahren mit besetzter Arbeitsbühne ist ebenfalls untersagt, wobei es hier Ausnahmen gibt. Die Feinpositionierung, wenn der Arbeitskorb über Haltemöglichkeiten (Griffe) verfügt und nur bodenfrei angehoben ist, oder bei Kommissionier- und Regalstaplern, die innerhalb der Regalgängen auch mit angehobener Last nach Bestimmung bewegt werden dürfen. Für diese drei Situationen darf der Stapler auch mit besetztem Arbeitskorb bewegt werden.

Vorschriften aus den UVV für den Arbeiter im Arbeitskorb

Gemäß den Unfallverhütungsvorschriften UVV für Arbeitskörbe hat auch der Mitarbeiter auf der Arbeitsbühne Vorschriften bei seiner Arbeit zu beachten. Bei Hub-, Senk- oder Fahrmanövern darf er sich nicht aus aus dem Arbeitskorb hinauslehnen oder -greifen, um Unfälle und Verletzungen zu vermeiden.
Sowohl Fahrer des Staplers wie auch Mitarbeiter auf der Arbeitsbühne sind laut UVV verpflichtet, evtl. zur Nutzung bereitgestellte, technische Kommunikationshilfen zu nutzen.

Werden die UVV für Arbeitskörbe beachtet und eine generelle Sorgfalt berücksichtigt, ist der Betrieb und die Nutzung von Stapler-Arbeitskörben eine große Erleichterung im Betriebsalltag.

Alexander Kipp
Vom Team des Stapler-Profishop

Stahl-Auffangwannen – Überblick über Vorschriften und Größen

Klassische Auffangwannen aus Stahl sind nach wie vor die Basis von moderner Gefahrstoff-Lagerung in Unternehmen kommen immer dann zum Einsatz, wenn es um die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen geht – insbesondere wenn entzündbare Flüssigkeiten gelagert werden müssen und Kunststoff-Auffangwannen dann nicht geeignet sind. Stahl als Werkstoff hat sich über Jahrzehnte als langlebig, preiswert und robust gegenüber mechanischen Kräften und so ideal für den häufig harten Betriebsalltag erwiesen. Daher gibt es auch eine entsprechend große Auswahl von Stahl-Auffangwannen und es exisitieren zahlreiche Vorschriften in diesem Bereich. Der heutige Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Richtlinien und Vorschriften zu Stahl-Auffangwannen, aber auch welche gängigen Größen es gibt.

Die wichtigsten Vorschriften für Auffangwannen aus Stahl

Im Rahmen der Gefahrstoff-Lagerung sind zahlreiche Vorschriften zu beachten. Die genauen Vorschriften für Auffangwannen werden in in Deutschland in den VaWS festgehalten. Hier werden bspw. Vorgaben zu den Mindestgrößen, Volumen, Umgang mit Auffangwannen und auch den vorgeschriebenenen Prüfungen von Auffangwannen gemacht. Neben den VaWS gibt es für Stahl-Auffangwannen noch eine weitere, wichtige Richtlinie – die sogenannte StawaR – Stahlwannen-Richtlinie, wo detaillierte Vorgaben zur Produktion und Konstruktion vom Stahl-Auffangwannen gemacht werden, damit diese für die Lagerung von Gefahrstoffen zugelasen werden. Vom DiBT wird in Deutschland dann geprüft, ob einen Stahl-Auffangwanne gemäß der StawaR kontruiert wurde.

Stahl-Auffangwanen mit Volumen von 20 bis 1000 Liter – für jeden Bedarf das passende Modell

Stahl-Auffangwanne TYP PW-200-4 - ein Klassiker, der sich seit vielen Jahren bewährt hat

Stahl-Auffangwanne TYP PW-200-4 – ein Klassiker, der sich seit vielen Jahren bewährt hat

Die große Nachfrage nach Auffangwannen aus Stahl hat eine große Auswahl unterschiedlicher Modelle hervorgebracht. Die kleinsten Auffangwannen sind  Kleingebinde-Wannen, die ein Volumen von bis zu 60 Litern haben und insbesondere zur Lagerung kleiner Mengen Farben, Lacken oder Ölen zum Einsatz kommen. Auch kleine Handwerksbetriebe und selbst Privatleute greifen zu diesen Kleingebindewannen.
Zu den beliebtesten Stahl-Auffangwannen zählen die Modelle mit einem Auffangvolumen von 200 Litern. Um die benötigten Volumen für eine Auffangwanne zu ermitteln, gibt es eine einfache Berechnungsmöglichkeit: Das Volumen einer Auffangwanne muss immer mind. 10% des eingelagerten Volumens betragen, allerdings mindestens das Volumen des größten Behälters betragen (weitere Informationen zu Mindestvolumina von Auffangwannen siehe hier). In Österreich gelten dahingegen noch schärfere Regeln für die Mindestvolumina von Auffangwannen – hier spielt noch die Art des Gefahrstoffbehälters eine wichtige Rolle bei der Volumenberechnung. Informationen zum Volumen von Auffangwannen in Österreich gibt es hier.

Die großen Stahl-Auffangwannen können bis zu 1000l aufnehmen und sind daher insbesondere für die Lagerung von sehr großen Mengen Gefahrstoffen ausgelegt. Neben den vorgegebenen Modellen ist Stahl aber so gut zu verarbeiten, dass auch problemlos Stahl-Auffangwannen exakt nach Kundenwünschen gefertigt werden können.

Viele Grüße,

Alexander Kipp
Vom Team des Stapler-Profishop

Stapler Arbeitsbühnen ab 395 € – kann hier die Qualität noch stimmen?

Arbeitsbühnen für Gabelstapler zählen zweifellos zu den am meisten gekauften Anbaugeräte für Gabelstapler. Auch in unserem Sortiment haben wir sehr günstige Stapler-ARbeitskörbe im Sortiment. Unser Preisknaller – die Bühne RAK ONE ist schon für 395€ zu haben – Lieferung frei Haus. Kann hier die Qualität noch stimmen und hat auch so ein günstiger Arbeitskorb alle Zulassungen? Das erläutern wir im heutigen Artikel.

Aufgrund der wachsenden Beliebtheit ist gerade im Bereich der Arbeitskörbe ein regelrechter Preiskampf ausgebrochen und daher sieht man neben den hochwertigen Arbeitskörbe für Stapler “Made in Germany” immer mehr Angebote, die mit absoluten Kampfpreisen – teilweise schon unter 200 Euro für Arbeitsbühne – locken. Bei solch günstigen Angeboten sollte man immer kritisch hinterfragen, ob die Stapler-Arbeitsbühnen auch wirklich über alle notwendigen Zulassungen verfügen und alle Vorschriften eingehalten werden. Neben dem Material sind es oftmals die wichtigen Zulassungen, über die die Arbeitskörbe nicht verfügen und was gerade bei einem Unfall fatale Folgen für den Unternehmer haben kann. Welche Zulassungen und Vorschriften für Stapler-Arbeitsbühnen in Deutschland gelten, finden Sie bspw. hier.

Stapler-Arbeitsbühne Typ RAK-ONE

Stapler-Arbeitsbühne Typ RAK-ONE – in verschiedenen Farben ab 395€ erhältlich

Dass man dahingegen auch für wenig Geld schon einen Top-Arbeitskorb mit allen notwendigen Zulassungen und Qualität Made in Germany bekommen kann, zeigt unser Einstiegsmodell – der RAK ONE. Schon ab 395€ bietet der Arbeitskorb alle Basis-Funktionen, die man von einer guten Arbeitsbühne erwarten kann. Aus robustem Stahlblech gefertigt und relativ schmal in den Außmaßen kann dieses Modell mit einem normalen Standard-Frontstapler oder auch mit einem Schubmaststapler genutzt werden und bietet mit der serienmäßigen Werkzeugablage einen sicheren Arbeitsplatz für eine Person. Eine Kettensicherung verhindert beim Arbeitskorb RAK One das Abrutschen von den Stapler-Gabeln. Von der DEKRA wurde der RAK One nach den UVV geprüft und zugelassen, so dass man hier für 395€ einen zweckmäßigen und günstigen Stapler-Arbeitskorb bekommt, der alle Vorgaben erfüllt und für viele Einsatzmöglichkeiten absolut ausreichend ist.
Natürlich sind auch alle anderen Stapler-Arbeitsbühnen aus unserem Sortiment geprüft und zugelassen, so dass Sie auch mit diesen Modellen alle Vorschriften und Regeln der UVV für Stapler-Arbeitskörbe erfüllen.

 

Viele Grüße,

Alexander Kipp
Vom Team des DD-Profishop

Wann bekommen Stapler-Arbeitskörbe eine Zulassung?

Neben den UVV für Arbeitskörbe (Unfallverhütungsvorschriften für Arbeitskörbe), die umfangreiche Vorgaben bezüglich der Nutzung und dem Verhalten beim Einsatz geben, werden auch an die Stapler-Arbeitskörbe selbst hohe Anforderungen gestellt, damit die Arbeitsbühnen eine Zulassung bekommen und damit überhaupt in Deutschland erst eingesetzt werden dürfen. Auch wenn es immer mehr günstige Stapler-Arbeitskörbe gibt – hier sollte man unbedingt darauf achten, ob diese Modelle über eine Zulassung verfügen. Wird ein Arbeitskorb ohne Zulassung im Betrieb eingesetzt und kommt es zum Unfall, kann das empfindliche Folgen für das Unternehmen haben. Doch welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit ein Arbeitskorb eine Zulassung erhält? Das erläutern wir im heutigen Beitrag.

In verschiedenen Verordnungen, Vorschriften und Merkblättern werden die Richtlinien und Kriterien für die Zulassung von Arbeitskörben konkretisiert. Diese Zulassungskriterien  werden bspw. in der Betriebssicherheitsverordnung, der Unfallverhütungsvorschrift UVV und dem Merkblatt „Einsatz von Arbeitsbühnen an Flurförderzeugen mit Hubmast“ (bisher BGI/GUV-I 5183) erläutert. Im Folgenden werden grundsätzliche Informationen bereitgestellt, die man insbesondere beim Kauf von Arbeitskörben berücksichtigen sollte, denn so kann man erkennen, ob Arbeitsbühnen wirklich über eine Zulassung verfügen.

TÜV Nord Geprüfte Sicherheit

Arbeitskörbe mit Zulassung verfügen normalerweise auch über eine Tüv-Prüfung

An dem Arbeitskorb muss ein Schild angebracht werden, auf dem die höchstzulässige Zahl der mitfahrenden Personen, die größte Zuladung in kg und das Eigengewicht angegeben sind. Gleichzeitig ist anzugeben, für welche Art von Gabelstapler der Arbeitskorb verwendet werden darf. Auch wenn man beim Kauf einer neuen Stapler-Arbeitsbühne das Schild selbst häufig noch nicht in Augenschein nehmen kann, sollte man auf die passende Zulassung achten, die in den Unterlagen bzw. Produktbeschreibungen stehen sollten. In Deutschland gängig sind TÜV-Prüfungen für Arbeitskörbe, die auch die Konformität des Arbeitskorbs mit den Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften bestätigt.

Werden im Unternehmen Arbeitskörbe ganz ohne passende Zulassung eingesetzt oder die Bedingungen für die Zulassungen nicht eingehalten werden (bspw. indem zwei Personen in einem Arbeitskorb arbeiten, der aber nur für eine Person zugelassen ist), kann das vielfältige Konsequenzen nach sich ziehen. Neben Bußgeldern kann insbesondere im Fall eines Unfalls zu Regressansprüchen gegenüber dem Unternehmer führen, der nach den UVV immer für den jeweiligen Einsatz geeigneten Arbeitsgeräte zur Verfügung stellen muss. Daher ist es hier unbedingt empfehlenswert, auf nur Stapler-Arbeitskörbe mit Zulassung zu kaufen – selbst wenn so ein Arbeitskorb dann etwas teurer ist als ein Modell ohne Zulassung.

Viele Grüße,

Alexander Kipp
Vom Team des Stapler-Profishop

Was bedeutet eigentlich das WHG für die Umwelt-Lagertechnik?

Die Abkürzung WHG ist im Kontext mit Auffangwannen und der Gefahrstofflagerung immer wieder zu hören. Die Abkürzung WHG steht dabei für Wasserhaushaltsgesetz, aber was ist eigentlich der Inhalt vom WHG und wann kommt es zur Anwendung? Welchen Einfluss hat das WHG auf den Kauf von Auffangwannen und worauf muss macnh achten? Die Antworten auf all diese Fragen rund um das WHG gibt dieser Beitrag.

Ganz grundsätzlich ist das WHG (Wasserhaushaltsgesetz) ist die rechtliche Basis, wenn es um die von Umwelt-Lagertechnik und Auffangwannen, denn im WHG ist festgelegt, dass bei der Lagerung von wassergefährdenden Stoffen entsprechende Schutzmaßnahmen getroffen werden müssen. Das Ziel des WHG ist der Schutz der Gewässer und bezieht sich auf oberirdische Gewässer, Grundwasser und Küstengewässer. Im Zusammenhang mit wassergefährdenden Stoffen und Auffangwannen ist besonders der Abschnitt 3 (Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) des WHG von Bedeutung. Neben den allgemeinen Sorgfaltspflichten beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen werden konkrete Handlungsvorgaben für den Betreiber / Nutzer von Auffangwannen im WHG beschrieben.

Neben der StawaR (Stahlwannenrichtlinie) und der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ist das Wasserhaushaltsgesetz damit eine der wichtigsten Vorschriften – vielleicht sogar die wichtigste Vorschrift, die im Zusammenhang mit Auffangwannen Anwendung findet und in der Praxis weitreichende Auswirkungen für Auffangwannen hat. Das WHG regelt nicht nur den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen , auch werden die Gefahrstoffe in Wassergefährdungsklassen (WGK 1 bis WGK 3) eingeteilt. Der Begriff “Umgang” umfasst in diesem Zusammenhang dabei nicht nur die Verwendung Gefahrstoffe Stoffe der Klassen WGK 1-3, sondern auch das Lagern, Umfüllen, Abfüllen oder Herstellen der Gefahrstoffe wird unter dem Begriff „Umgang“ zusammengefasst.

Stahl-Auffangwanne nach WHG

Die Stahl-Auffangwanne vom TYP WM erfüllt die Vorgaben vom WHG

Neben den Handlungsvorgaben und allgemeinen Vorschriften werden im WHG auch Auffangwannen selbst thematisiert. In § 63 WHG wird bspw. festgelegt, dass Auffangwannen so beschaffen sein müssen, dass eine “nachteilige Veränderung von Gewässern” nicht stattfindet. Was im Amtsdeutsch etwas verklausuliert klingt, bedeutet nichts anderes, als dass Gewässer keinen Schaden durch den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nehmen dürfen und daher Auffangwannen nach dem WHG genutzt werden müssen. Auch regelt das WHG, welche Auffangwannen zum Einsatz kommen dürfen. Für Deutschland bedeutet dies, dass Auffangwannen mit einer Zulassung vom DIBT (bspw. mit Übereinstimmung nach StawaR) nach dem WHG verwendet werden dürfen bzw. müssen. Häufig spricht man bei diesen Modellen von  Auffangwannen nach WHG. Bei Auffangwannen ohne Zulassung ist der § 63 vom WHG dahingegen nicht erfüllt, so dass von einer Nutzung derartiger Auffangwannen abzusehen ist.

Alle unsere Auffangwannen erfüllen die Vorgaben des WHG und besitzten eine entsprechende Zulassung vom DIBT. Gerne beraten wir Sie auch bei der Wahl der passenden Auffangwanne für Ihren Einsatzzweck.

Viele Grüße,
Alexander Kipp
Vom Team des Stapler Profishop

Nutzung von Stapler-Arbeitskörbe in Österreich – Regeln & Vorschriften

Im Gegensatz zur deutschen Gesetzgebung gibt es in Österreich spezielle Regeln, die die Nutzung von Gabelstapler-Arbeitsbühnen bestimmen. Auf der einen Seite müssen Arbeitskörbe für die Nutzung in Österreich eine spezielle Prüfung des TÜV Austria vorweisen können. Die Konstruktion / Bauweise der Arbeitskörbe für Österreich muss dabei § 52 der Arbeitsmittelverordnung (§52 AM-VO) in Österreich genügen. Besonders die folgenden Punkte sind dabei für die Beschaffenheit und Konstruktion von Stapler-Arbeitskörben von Bedeutung:

  • Geländer und Brüstungen der Arbeitsbühnen müssen mind. 1m hoch sein
  • Die Einstiegsöffnung muss mind. 0,5m breit sein
  • Stapler-Arbeitskörbe müssen in Österreich einen mind. 1.75m hohen Rahmen haben
  • Die Arbeitskörbe müssen vor dem Abrutschen von den Gabelzinken gesichert werden (bspw. durch Steckbolzen, Schrauben etc.)
  • Arbeitskörbe für Österreich müssen durch eine Warnmarkierung gekennzeichnet sein und die zulässige Anzahl Personen / das zulässige Gewicht muss deutlich erkennbar sein

Auch die Gabelstapler müssen in Österreich bei der Nutzung von Arbeitskörben dedizierte Sicherheitsmerkmale besitzen, so darf zum Beispiel die Hebe- oder Senkgeschwindigkeit nicht mehr als 0,5m / Sekunde betragen. Auch wenn es zu Problemen mit der Bordhydraulik kommen sollten, darf diese Geschwindigkeit nicht überschritten werden. Ebenso müssen die Reifen des Staplers einen sicheren Stand gewährleisten, auch wenn diese beim Einsatz beschädigt werden sollten. Da Gabelstapler oftmals über Vollgummreifen verfügen, wird diese Auflage dadurch erfüllt.

Stapler-Arbeitsbühne / Arbeitskorb TYP MB-A für Österreich

Stapler-Arbeitsbühne / Arbeitskorb TYP MB-A für Österreich

Nicht nur die Arbeitskörbe für Österreich und die Gabelstapler haben Auflagen zu erfüllenn, in den § 52 der Arbeitsmittelverordnung (§52 AM-VO) werden auch genaue Vorgaben zur Nutzung der Stapler-Arbeitskörbe festgehalten. Neben den normalen Benutzungsvorschriften (wie die maximale Anzahl der Personen nicht zu überschreiten, für die der Arbeitskorb zugelassen ist) gelten spezielle Vorschriften beim Einsatz der Arbeitsbühnen in Österreich, z. B.:

  • Der Arbeitskorb darf nur mit max. 0,5m/sek angehoben oder gesenkt werden
  • Vor dem Betreten oder Verlassen des Arbeitskorbs muss dieser komplett und auf einem sicheren Grund vom Gabelstapler abgesetzt werden
  • Der Arbeitskorb darf erst gehoben und gesenkt werden, wenn die im Arbeitskorb befindliche Person dieses anzeigt
  • Vor der Verwendung des Stapler-Arbeitskorbes müssen Maßnahmen für eine Bergung bei Problemen getroffen werden
  • Der Bedienungsstand bzw. Gabelstapler muss während der gesamten Zeit besetzt sein

Zusätzlich gelten auch die Fahrer des Staplers in Österreich erhöhte Vorgaben, wenn Personen in einem Arbeitskorb transportiert werden sollen. Zum Beispiel muss der Fahrer nicht nur über einen entsprechenden Stapler-Führerschein verfügen, sondernvolljährig sein (Personen, die auf dem Arbeitskorb arbeiten, müssen in Österreich dahingegen nicht zwingend volljährig sein).

Die Regeln zur Nutzung von Stapler-Arbeitskörbe in Österreich sind mit Sicherheit höher, als die Regeln in Deutschland, aber noch nicht so hoch wie die Auflagen, die für Arbeitskörbe in der Schweiz gelten.

Viele Grüße,

Alexander Kipp
Vom Team des Stapler-Profishop