Korrekte Gasflaschenlagerung nach TRGS 510 in Innenbereichen

Die Lagerung von Druckgasflaschen in Innenbereichen – insbesondere in Arbeitsräumen – erfordert eine erhöhte Sorgfalt, die man beachten muss und dafür gelten spezielle Vorschriften. Durch das Gefahrenpotenzial, das von im Innenbereich gelagerten Druckgasflaschen ausgeht, hat der Gesetzgeber hier eine Reihe von Richtlinien erlassen, die die Gasflaschenlagerung im Innenbereich und am Arbeitsplatz entsprechend sicher machen sollen. In den TRGS510 sind diese Regeln schriftlich verfasst, die zu den organisatorischen Maßnahmen, aber auch zu den zu nutzenden Vorrichtungen Aussagen machen.

Erhöhte Auflagen für die Gasflaschen-Lagerung im Innenbereich und Arbeitsräumen

Für die Lagerung von Gasflaschen im Innenbereich müssen die Gasflaschen-Depots und Gasflaschenlager aus feuerhemmenden Bauteilen sein, die mind. 30 Minuten dem Feuer standhalten bzw. mind. 90 Minuten dem Feuer standhalten, wenn in den angrenzenden Räumen Explosions- oder Brandgefahr besteht ( man spricht hier auch Brandschutzklasse F30 oder F90 bzw. bei den Gasflaschen-Depots vom Typ 30 oder Typ 90). Das Dach der Gasflaschen-Depots  oder -Schränke müssen zudem Schutz gegen Flugfeuer bieten und die Bodenbeläge schwerentflammbar sein.

Innerhalb von Arbeitsräumen ist die Gasflaschenlagerung nur in speziellen Gasflaschen-Schränken

Innerhalb von Arbeitsräumen, wo sich Mitarbeiter zur regelmäßigen Arbeit aufhalten, dürfen Druckgasflaschen nur in passenden Gasflaschen-Schränken gelagert werden (diese sollten die Anforderung EN 14470-2 erfüllen). Abhängig vom Inhalt der Druckgasflaschen muss in den Gasflaschen-Schränken technische Belüftungen vorhanden sein, die bis zu zehnmal pro Stunde einen Luftwechsel in dem Gasflaschen-Schrank gewährleistet.

Ansammlung von Gasen sind unbedingt vermeiden

Bei der Gasflaschenlagerung im Innenbereich ist, neben der Lagerung in den speziellen Gasflaschen-Schränken, ebenfalls darauf zu achten, dass Ansammlungen oder Ausbreitung von Gasen vermieden werden. Gruben, Kanäle, Abflüsse, Kellerzugänge etc. dürfen sich daher nicht im Gasflaschen-Lager befinden, wo sich möglicherweise austretende Gase sammeln könnten.

Zutrittskontrolle – nur befugte Personen sollten Zutritt haben

Neben den verschiedenen Schutzeinrichtungen dürfeen nur entsprechend befugte Personen Zutritt zu den Druckgasflaschen-Lagern haben. Für die Gasflachen-Schränke kann man bspw. den Zugriff durch ein Vorhängeschloss sicherstellen, dass den einfachen Zugang zu (oder auch Diebstahl von) Druckgasflaschen vermeiden kann.