Korrekte Gasflaschenlagerung nach TRGS 510 in Innenbereichen

Die Lagerung von Druckgasflaschen in Innenbereichen – insbesondere in Arbeitsräumen – erfordert eine erhöhte Sorgfalt, die man beachten muss und dafür gelten spezielle Vorschriften. Durch das Gefahrenpotenzial, das von im Innenbereich gelagerten Druckgasflaschen ausgeht, hat der Gesetzgeber hier eine Reihe von Richtlinien erlassen, die die Gasflaschenlagerung im Innenbereich und am Arbeitsplatz entsprechend sicher machen sollen. In den TRGS510 sind diese Regeln schriftlich verfasst, die zu den organisatorischen Maßnahmen, aber auch zu den zu nutzenden Vorrichtungen Aussagen machen.

Erhöhte Auflagen für die Gasflaschen-Lagerung im Innenbereich und Arbeitsräumen

Für die Lagerung von Gasflaschen im Innenbereich müssen die Gasflaschen-Depots und Gasflaschenlager aus feuerhemmenden Bauteilen sein, die mind. 30 Minuten dem Feuer standhalten bzw. mind. 90 Minuten dem Feuer standhalten, wenn in den angrenzenden Räumen Explosions- oder Brandgefahr besteht ( man spricht hier auch Brandschutzklasse F30 oder F90 bzw. bei den Gasflaschen-Depots vom Typ 30 oder Typ 90). Das Dach der Gasflaschen-Depots  oder -Schränke müssen zudem Schutz gegen Flugfeuer bieten und die Bodenbeläge schwerentflammbar sein.

Innerhalb von Arbeitsräumen ist die Gasflaschenlagerung nur in speziellen Gasflaschen-Schränken

Innerhalb von Arbeitsräumen, wo sich Mitarbeiter zur regelmäßigen Arbeit aufhalten, dürfen Druckgasflaschen nur in passenden Gasflaschen-Schränken gelagert werden (diese sollten die Anforderung EN 14470-2 erfüllen). Abhängig vom Inhalt der Druckgasflaschen muss in den Gasflaschen-Schränken technische Belüftungen vorhanden sein, die bis zu zehnmal pro Stunde einen Luftwechsel in dem Gasflaschen-Schrank gewährleistet.

Ansammlung von Gasen sind unbedingt vermeiden

Bei der Gasflaschenlagerung im Innenbereich ist, neben der Lagerung in den speziellen Gasflaschen-Schränken, ebenfalls darauf zu achten, dass Ansammlungen oder Ausbreitung von Gasen vermieden werden. Gruben, Kanäle, Abflüsse, Kellerzugänge etc. dürfen sich daher nicht im Gasflaschen-Lager befinden, wo sich möglicherweise austretende Gase sammeln könnten.

Zutrittskontrolle – nur befugte Personen sollten Zutritt haben

Neben den verschiedenen Schutzeinrichtungen dürfeen nur entsprechend befugte Personen Zutritt zu den Druckgasflaschen-Lagern haben. Für die Gasflachen-Schränke kann man bspw. den Zugriff durch ein Vorhängeschloss sicherstellen, dass den einfachen Zugang zu (oder auch Diebstahl von) Druckgasflaschen vermeiden kann.

Vorschriftsgemäße Lagerung von Gefahrstoffen

Der alltägliche Einsatz von Gefahrstoffen gehört in zahlreichen Unternehmen der verschiedensten Größen zum Alltag. Ob Apotheke, mittelständischer Betrieb oder Großkonzern -Gefahrstoffe werden im Arbeitsalltag immer wieder eingesetzt und daher ist eine Integration in die betrieblichen Abläufe unvermeidbar.

Unsachgemäßes Handling von Gefahrstoffen führt schnell zu Gefahren

Je nach Gefahrstoff kann ein unsachgemäßes Handling aber schnell zur Gefahr von Mitarbeitern und Umwelt führen. Gerade wenn sich Routinen einschleichen und daraufhin die notwendige Vorsicht nicht immer an den Tag gelegt wird, kann ein falscher Handgriff fatale Folgen haben. Aber nicht nur bei der Verwendung, auch von der unsachgemäßen Lagerung von Gefahrstoffen können Gefahren für Mitarbeiter und die Umwelt ausgehen. Besondere Vorsicht ist bei der Lagerung von entzündbarer Gefahrstoffen geboten. Um diese hochsensiblen Gefahrstoffe sicher und effizient im Unternehmen zu lagern, gibt es vershiedene Vorschriften, innerhalb derer klare Regeln festgelegt sind, wie eine geeignete Lagerstätte für Gefahrstoffe ausgestaltet werden muss. Entsprechend müssen Sicherheitsschränke und Gefahrstoffschränke, die für die Gefahrstofflagerung am Arbeitsplatz genutzt werden, diese Vorschriften und Normen erfüllen

Konkrete Vorschriften zur Lagerung von Gefahrstoffen – DIN EN 14470-1, 14470-2, TRGS 510 und DIN EN 14727

Die wichtigsten Vorschriften für die Gefahrstofflagerung und damit für die Konstruktion von Gefahrstoffschränken und Sicherheitsschränken sind die DIN EN 14470-1 bzw. 14470-2, die Aussagen über die Feuerbeständigkeit machen, die TRGS 510, die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern und die DIN EN 14727, die Regeln und Vorgaben zu speziellen Labormöbeln beschreibt.

Gefahrstoffschränke und Sicherheitsschränke müssen alle Vorschriften erfüllen

Um den Mitarbeitern eine maximale Sicherheit am Arbeitsplatz zu bieten, sollte bei der Auswahl eines passenden Sicherheitsschrankes / Gefahrstoffschrankes entsprechend darauf geachtet werden, dass alle Regeln, Normen und Vorschriften für die Gefahrstofflagerung erfüllt werden. Das gibt nicht nur den Mitarbeitern die notwendige Sicherheit beim Umgang mit Gefahrstoffen, sondern auch wenn es zu Problemen kommt (bspw. ein Brand oder ein Austreten von Gefahrstoffen), kann man so gegenüber dem Gesetzgeber und der Versicherung belegen, alle notwendigen und vorgeschriebenen Maßnahmen für eine sichere Gefahrstofflagerung mit passenden Gefahrstoffschränken getroffen zu haben.

Vorschriften & Regeln für Arbeitskörbe – die UVV im Überblick

Arbeitskörbe und Arbeitsbühnen für Stapler sind die wichtigsten Anbaugeräte und aus dem Betriebsalltag nicht mehr wegzudenken. Um eine sichere Nutzung der Arbeitskörbe zu gewährleisten, gibt es in Deutschland zahlreiche Regeln beim Umgang und zur Nutzung der Arbeitskörbe, wobei insbesondere die UVV (Unfallverhütungsvorschriften) für Arbeitskörbe einen sicheren Betrieb gewährleisten sollen. Einen Überblick dieser Vorschriften und Regeln für Stapler-Arbeitskörbe in Deutschland bietet der heutige Beitrag.

UVV für Stapler-Arbeitskörbe & Arbeitsbühnen

Besonders wichtig bei der Nutzung von Stapler-Arbeitskörben in Deutschland sind die UVV die Unfallverhütungsvorschriften, wobei die genaue Bezeichnung „BG Vorschrift D27“ lautet. Hier enthalten sind nicht nur allgemeine Vorschriften bei der Arbeit mit Flurfördergeräten wie Gabelstaplern, sondern auch detaillierte Angaben zum Einsatz von Staplern-Arbeitskörben. Diese unterscheiden sich in die Vorschriften für den Unternehmer Vorschriften für den Fahrer des Staplers und Vorschriften für den Arbeiter im Arbeitskorb.

Vorschriften aus den UVV für den Unternehmer

An erster Stelle hat der Unternehmer die Pflicht, für entsprechende Rahmenbedingungen für eine sicherer Arbeit zu sorgen, indem bspw. ausreichend große Gabelstapler und nur zugelassene Arbeitskörbe genutzt werden. Beim Einsatz in Regallagern und in besonders schmalen Gängen müssen die Arbeitskörbe darüber hinaus auch einen  ausreichenden Schutz vor Quetsch- oder Schergefahren bieten. Gleichzeitig obliegt es dem Unternehmer auch, dass sich bspw. Fahrer des Staplers und Arbeiter in dem Arbeitskorb ohne Probleme verständigen können. Im Zweifelsfall müssen hierfür technische Hilfen zur Verfügung gestellt werden.

Vorschriften aus den UVV für den Fahrer des Staplers

Auch der Fahrer des Staplers hat sich an zahlreiche Vorgaben aus den UVV zu halten: Bspw. darf die Arbeitsbühne mit dem Stapler nur dann hoch- oder heruntergefahren werden, wenn die sog. Umwehrung (in der Regel ein Art Tür als Zugangsmöglichkeit) geschlossen ist. Der Staplerfahrer darf während des gesamten Einsatzes den Fahrersitz des Staplers nicht verlassen, solange der Stapler-Arbeitskorb in der Höhe ist. Das Fahren mit besetzter Arbeitsbühne ist ebenfalls untersagt, wobei es hier Ausnahmen gibt. Die Feinpositionierung, wenn der Arbeitskorb über Haltemöglichkeiten (Griffe) verfügt und nur bodenfrei angehoben ist, oder bei Kommissionier- und Regalstaplern, die innerhalb der Regalgängen auch mit angehobener Last nach Bestimmung bewegt werden dürfen. Für diese drei Situationen darf der Stapler auch mit besetztem Arbeitskorb bewegt werden.

Vorschriften aus den UVV für den Arbeiter im Arbeitskorb

Gemäß den Unfallverhütungsvorschriften UVV für Arbeitskörbe hat auch der Mitarbeiter auf der Arbeitsbühne Vorschriften bei seiner Arbeit zu beachten. Bei Hub-, Senk- oder Fahrmanövern darf er sich nicht aus aus dem Arbeitskorb hinauslehnen oder -greifen, um Unfälle und Verletzungen zu vermeiden.
Sowohl Fahrer des Staplers wie auch Mitarbeiter auf der Arbeitsbühne sind laut UVV verpflichtet, evtl. zur Nutzung bereitgestellte, technische Kommunikationshilfen zu nutzen.

Werden die UVV für Arbeitskörbe beachtet und eine generelle Sorgfalt berücksichtigt, ist der Betrieb und die Nutzung von Stapler-Arbeitskörben eine große Erleichterung im Betriebsalltag.

Alexander Kipp
Vom Team des Stapler-Profishop

Umgang und Lagerung wassergefährdender Stoffe – die VAwS gibt strenge Regeln vor

Sogenannte wassergefährdende Stoffe sind heutzutage fast in jedem Unternehmen im Einsatz. Ob Öle, Kraftstoffe, Farben, Lacke usw. – all diese Flüssigkeiten gehören zu den wassergefährdenden Stoffen sowohl der Umgang wie auch die Lagerung dieser Stoffe ist streng gesetzlich geregelt. Das in Deutschland wichtigste Regelwerk für den Umgang und auch die Lagerung wassergefährdender Stoffe ist die VAwS, was für „Verordnung über Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen“ steht und Gewässer in Deutschland vor einer Kontamination durch diese Stoffe schützen soll. Diese VAwS werden auf Länderebene festgelegt, wobei die einzelnen Regelungen und Verordnungen zwischen den einzelnen Ländern sich nur marginal unterscheiden. Die VAwS haben das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) abgelöst, der auf Bundesebene entworfen wurde.

Inhaltlich macht die VAwS bspw. Aussagen, wie wassergefährdende Stoffe welche Pflichten ein Betreiber von „Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ hat, so zum Beispiel, dass bei der Arbeit den wassergefährdenden Stoffen ein Sorgfaltspflicht gilt, das Ein- oder Umfüllen überwacht werden muss etc. Ebenso werden hier bspw. Volumina für Auffangwannen vorgegeben, die mindestens erfüllt sein müssen, wenn Gefahrstoffe in normalen oder auch in Wasserschutzgebieten gelagert werden.  Aber nicht nur die klassischen Auffangwannen, sondern auch Tankflächen, Abscheideanlagen uvm. werden von den VAwS erfasst und sind somit von den dort enthaltenen Regeln und Vorgaben betroffen.

Ein zentraler Punkt der VAwS betrifft die Fachbetriebe, denn hier wird klar geregelt, dass nur die Anlagen nur von Fachbetrieben eingebaut, aufgestellt, instandgehalten oder gereinigt werden dürfen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Anlagen für die Lagerung der wassergefährdenden Stoffe immer funktionstüchtig sind und eine Leckage oder ein Auslaufen der Flüssigkeiten mit entsprechenden Folgen für Umwelt und Mitarbeiter verhindert wird. Daher ist sowohl für die Reinigung, Prüfung aber auch Sanierung von Tankflächen, Abscheidern und anderen Anlagen für die Lagerung wassergefährdender Stoffe immer zwingend ein Fachbetrieb notwendig. Besonders flexibel sind hier deutschlandweit arbeitende Unternehmen wie die UMTEC GmbH, die sich um die Prüfung und ggf. auch Sanierung von Tankflächen, Abscheidern kümmern. Diese können standortunabhängig die notwendigen Arbeiten vornehmen, so dass die Auflagen den VAwS erfüllt werden und die Anlagen wieder sicher genutzt werden können.

 

Stahl-Auffangwannen – Überblick über Vorschriften und Größen

Klassische Auffangwannen aus Stahl sind nach wie vor die Basis von moderner Gefahrstoff-Lagerung in Unternehmen kommen immer dann zum Einsatz, wenn es um die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen geht – insbesondere wenn entzündbare Flüssigkeiten gelagert werden müssen und Kunststoff-Auffangwannen dann nicht geeignet sind. Stahl als Werkstoff hat sich über Jahrzehnte als langlebig, preiswert und robust gegenüber mechanischen Kräften und so ideal für den häufig harten Betriebsalltag erwiesen. Daher gibt es auch eine entsprechend große Auswahl von Stahl-Auffangwannen und es exisitieren zahlreiche Vorschriften in diesem Bereich. Der heutige Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Richtlinien und Vorschriften zu Stahl-Auffangwannen, aber auch welche gängigen Größen es gibt.

Die wichtigsten Vorschriften für Auffangwannen aus Stahl

Im Rahmen der Gefahrstoff-Lagerung sind zahlreiche Vorschriften zu beachten. Die genauen Vorschriften für Auffangwannen werden in in Deutschland in den VaWS festgehalten. Hier werden bspw. Vorgaben zu den Mindestgrößen, Volumen, Umgang mit Auffangwannen und auch den vorgeschriebenenen Prüfungen von Auffangwannen gemacht. Neben den VaWS gibt es für Stahl-Auffangwannen noch eine weitere, wichtige Richtlinie – die sogenannte StawaR – Stahlwannen-Richtlinie, wo detaillierte Vorgaben zur Produktion und Konstruktion vom Stahl-Auffangwannen gemacht werden, damit diese für die Lagerung von Gefahrstoffen zugelasen werden. Vom DiBT wird in Deutschland dann geprüft, ob einen Stahl-Auffangwanne gemäß der StawaR kontruiert wurde.

Stahl-Auffangwanen mit Volumen von 20 bis 1000 Liter – für jeden Bedarf das passende Modell

Stahl-Auffangwanne TYP PW-200-4 - ein Klassiker, der sich seit vielen Jahren bewährt hat

Stahl-Auffangwanne TYP PW-200-4 – ein Klassiker, der sich seit vielen Jahren bewährt hat

Die große Nachfrage nach Auffangwannen aus Stahl hat eine große Auswahl unterschiedlicher Modelle hervorgebracht. Die kleinsten Auffangwannen sind  Kleingebinde-Wannen, die ein Volumen von bis zu 60 Litern haben und insbesondere zur Lagerung kleiner Mengen Farben, Lacken oder Ölen zum Einsatz kommen. Auch kleine Handwerksbetriebe und selbst Privatleute greifen zu diesen Kleingebindewannen.
Zu den beliebtesten Stahl-Auffangwannen zählen die Modelle mit einem Auffangvolumen von 200 Litern. Um die benötigten Volumen für eine Auffangwanne zu ermitteln, gibt es eine einfache Berechnungsmöglichkeit: Das Volumen einer Auffangwanne muss immer mind. 10% des eingelagerten Volumens betragen, allerdings mindestens das Volumen des größten Behälters betragen (weitere Informationen zu Mindestvolumina von Auffangwannen siehe hier). In Österreich gelten dahingegen noch schärfere Regeln für die Mindestvolumina von Auffangwannen – hier spielt noch die Art des Gefahrstoffbehälters eine wichtige Rolle bei der Volumenberechnung. Informationen zum Volumen von Auffangwannen in Österreich gibt es hier.

Die großen Stahl-Auffangwannen können bis zu 1000l aufnehmen und sind daher insbesondere für die Lagerung von sehr großen Mengen Gefahrstoffen ausgelegt. Neben den vorgegebenen Modellen ist Stahl aber so gut zu verarbeiten, dass auch problemlos Stahl-Auffangwannen exakt nach Kundenwünschen gefertigt werden können.

Viele Grüße,

Alexander Kipp
Vom Team des Stapler-Profishop

Verlängerungen für Gabelzinken – das sollte man bei der Nutzung beachten

Verlängerung für Staplergabeln sind eines der am häufigsten gekauften Zubehörteile für Gabelstapler, denn mit der passenden Gabelverlängerung kann die normale Reichweite eines Gabestaplers ohne viel Aufwand und kostengünstig erweitern. Beim Kauf neuer Gabelverlängerungen sollte man allerdings auf einige Dinge achten, daher erläutert der heute Artikel die Unterschiede zwischen offenen und geschlossenen Gabelverlängerungen, welche Längen überhaupt verfügbar sind und was man beim Einsatz von Gabelverlängerungen unbedingt beachten sollte.

abelverlängerungen erhöhen die Reichweite eines Staplers

Fast jeder Industrie- oder Handelsbetrieb hat heutzutage einen oder mehrere Gabelstapler im Einsatz, denn diese wahren Alleskönner sind aus der Intralogistik nicht mehr wegzudenken. Wenn allerdings die Reichweiter der normalen Gabeln nicht mehr ausreicht, steht man vor der Entscheidung, entweder man tauscht die Staplerzinken gegen komplett neue, längere Gabeln aus oder man eine Gabelverlängerung, so dass die fest montierten Stapler-Gabeln nicht getauscht werden müssen. Der Vorteil von Gabelverlängerungen ist dabei auf der einen Seite die höhere Flexibilität, denn diese  sind ohne viel Aufwand und schnell einsatzbereit. Gleichzeitig sind Gabelverlängerungen in der Regel wesentlich preiswerter als ein komplett neuer Gabelsatz für den Stapler.

Preisunterschiede der Gabelverlängerungen liegen an Länge und an Ausführung

Die Preise für die Verlängerungen reichen dabei von gut 300 Euro bis hin zu über 600 Euro. Die Größe ist natürlich ein wichtiger Faktor für den Preis: So kosten bspw. Gabelverlängerungen mit einer Breite von 80mm weniger, als vergleichbare Verlängerungen für Gabelzinken mit einer Breite von 120mm. Analoges gilt auch für die Länge der Gabelverlängerungen, so dass man hier sagen kann, je länger desto höher liegt der Preis.
Ein weiterer und wesentlich wichtigerer Unterschied liegt aber in der Bauform der Gabelverlängerungen. Generell wird hier zwischen offenen und geschlossenen Modellen unterschieden, wobei geschlossene Ausführungen etwas teurer sind als die offenen Alternativen. Die offenen Gabelverlängerungen sind von unten offen, wohingegen die geschlossenen Gabelverlängerungen die vorhandenen Gabelzinken komplett umschließen. Dieser wichtige Unterschied ist auch der Grund für unterschiedliche Tragfähigkeiten von offenen und geschlossenen Gabelverlängerungen: Geschlossene Modelle  haben eine wesentlich höhere Tragkraft haben, als offene Modelle. 

Länger der Staplergabeln mind. 60% der Gabelverlängerungen

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60% der Gabelverlängerungen müssen immer durch die Stapler-Gabel unterlegt sein

Aus statischen Gründen gilt für alle Modelle – egal ob offen oder geschlossen -, dass die Gabelstaplerzinken immer mind. 60% der Länge der Gabelverlängerungen haben müssen, ansonsten ist ein Gebrauch nicht zulässig (geregelt in ISO 13284:2003). Bspw. können Gabelverlängerungen mit einer Länge von 2000mm nur mit Stapler-Gabeln genutzt werden, die mindestens 1200mm lang sind. Die Nutzung der Gabelverlängerungen ist dabei denkbar einfach: Sie werden einfach mit den Gabeln vom Stapler aufgenommen, mit Steckbolzen gesichert und sind einsatzbereit.

Egal ob offen oder geschlossen, alle Zinkenverlängerungen für Stapler von namhaften Herstellern sind robust gebaut und für den intensiven, gewerblichen Einsatz gedacht. Wie andere, qualiativ hochwertige Anbaugeräte auch, sind auch die Stapler-Gabelverlängerungen mit den nötigen Zulassungen und Prüf-Zertifikaten ausgestattet, so dass der Gebrauch bei Beachtung der Sicherheitsrichtlinien problemlos möglich ist.

Viele Grüße,
Alexander Kipp
Vom Team des Stapler-Profishops

Gabelverlängerungen – ideal für die Verlängerung der Stapler-Reichweite

Gabelstapler sind in der heutigen Intra-Logistik unverzichtbar – sobald es um schwere Güter oder palettierte Waren geht, kommen Gabelstapler in allen Größen und Variationen zum Einsatz. Ob klassischer Motor-Gabelstapler oder moderner Elektro-Stapler für Hochregallogistik – kein mordernes Unternehmen kommt heute mehr ohne einen Gabelstapler im Unternehmensalltag aus. Allerdings ist die Reichweiter der Staplergabeln begrenzt und so stoßen Stapler dann schnell an ihre maximale Reichweite. Gabelverlängerungen bieten an dieser Stelle eine einfache, schnelle und vor allen Dingen kostengünstige Möglichkeit, die Reichweite eines Stapler um bis zu 2/3 zu erhöhen. Dieser Beitrag gibt einen Überblick, welche verschiedenen Gabelverlängerungen es gibt, worauf man beim Kauf achten sollte und wie weit sich die Reichweite eines Gabelstapler damit erhöhen lässt.

Gabelverlängerungen oder komplette Gabelwechsel

Im Prinzip bieten sich zur Verlängerung der Reichweite eine Staplers zwei Möglichkeiten an: Man tauscht die Gabelzinken des Stapler gegen längere Modelle aus, was nicht nur viel Zeit kostet, sondern auch in der Regel relativ teuer ist, oder man nutzt flexible Gabelverlängerungen für Stapler. Im Unterschied zum kompletten Gabelwechsel sind  Gabelverlängerungen sehr schnell und mit wenigen Handgriffen einsatzbereit und bieten so eine große Flexibilität. Außerdem sind Gabelverlängerungen mit fast allen Standardgabeln zu nutzen – im Gegensatz zu kompletten Wechselgabeln, denn diese sind häufig nur für eine Modellserie von Stapler gemacht.

Preisunterschiede bei Gabelverlängerungen

Die Preise für günstige Gabelverlängerungen beginnt schon bei ca. 300 Euro bis hin zu über 600 Euro. Auf der einen Seite sind die Maße der Verlängerungen die Ursache der Preisunterschiede. Je breiter und länger die Gabelverlängerungen sind, desto höher ist auch der Preis. Analoges gilt auch für die Länge, so dass man hier sagen kann, je länger die Gabelverllängerung desto höher liegt der Preis.

Geschlossende Gabelverlängerung

Geschlossende Gabelverlängerung mit 2000mm Länge

Ein weiterer und wesentlich wichtigerer Unterschied für die Preise liegt aber in der Bauform der Gabelverlängerungen, und hier unterscheidet man zwischen offenen und geschlossenen. Die offenen Gabelverlängerungen sind wie der Name schon vermuten lässt  – von unten offen, wohingegen die geschlossenen Modelle die Gabelzinken komplett umschließen, also auch an der Unterseite geschlossen sind. Dieser konstruktionsbedingte Unterschied sorgt auch für die unterschiedlichen Tragfähigkeiten von offenen und geschlossenen Zinkenverlängerungen dahingehend, dass geschlossene Zinkenverlängerungen für Stapler eine wesentlich höhere Tragkraft haben, als offene Modelle.

Erhöhung der Reichweite um 2/3 der Originallänge

Für alle Gabelverlängerungen gilt aus statischen Gründen aber, dass die fest am Stapler angebauten Gabelzinken immer mind. 60% der Länge der Verlängerungen haben müssen. Ein Beispiel: Sind die angebauten Gabelzinken 1500mm lang, dürfen hier maximal Gabelverlängerungen mit einer Länge von 2500mm gentutzt werden (60% von 2500mm = 1500mm). Ist diese Regel eingehalten, sind Gabelverlängerungen in kürzester Zeit einsatzbereit: Sie werden einfach mit den Gabelstaplerzinken aufgenommen, mit Steckbolzen gesichert und schon kann die Nutzung der Zinkenverlängerungen für Stapler losgehen. Die Nutzung ist ähnlich der anderer Anbaugeräte für Gabelstapler.

Egal ob offen oder geschlossen, alle Stapler-Gabelverlängerungen von namhaften Herstellern sind robust gebaut und für den intensiven, gewerblichen Einsatz gedacht. Beim Kauf neuer Gabelverlängerungen sollte man darauf achten, dass die 60%-Regel beachtet wird. Je nach typischem Einsatzgebiet und zu erwartenden Lasten sollte man zu offenen oder geschlossenenen Modellen greifen.

Viele Grüße,

Alexander Kipp
Vom Team des Stapler-Profishop

Im Überblick: Schneekettenpflicht in Europa

Nicht nur für Speditionen, auch für viele andere Unternehmer, Reiseanbieter und auch Privatleute sind bei Reisen und Fahrten ins europäische Ausland die dortigen Regelungen zur Schneeketten-Benutzung wichtig.
Die meisten kennen die Regeln zur Schneekettennutzung in Deutschland: Sowohl bei bestehender Schneekettenpflicht (durch Verkehrsschilder signalisiert) können empfindliche Strafen drohen, wenn keine Schneeketten genutzt werden. Aber ebensoist es verboten, Schneeketten zu nutzen, wenn es die Wetterlage nicht erfordert, denn damit werden die Straßen stark geschädigt. Sobald Schneeketten an LKW, Bussen oder auch PKW aufgezogen sind, gilt eine Maximalgeschwindigkeit von 50km / h – auch auf Bundesstraßen, Autobahnen etc.

Wie ist es in den anderen Ländern Europas mit der Schneekettenpflicht? Die Schneekettenpflicht ist in Europa nicht einheitlich und länderübergreifen festgelegt. Daher ist es umso wichtiger, sich vor der Fahrt ins europäische Ausland genau zu informieren, wie es hier mit der Nutzung von Schneeketten oder sogar einer Schneekettenpflicht aussieht.

Beispielsweise sind die Regeln zur Schneekettenpflicht in Norwegen sehr speziell: Alle Fahrzeuge – PKW, Busse und LKW – müssen Schneeketten an Bord haben, wenn man mit verschneiten oder vereisten Straßen rechnen muss – wenn man also in den hohen Norden fährt müssen hier fast ganzjährig Schneeketten mitgeführt werden. Häufig wird hier an der Grenze kontrolliert, ob die notwendigen LKW-Schneeketten bzw. PKW-Schneeketten mitgeführt werden. Ist das nicht der Fall, kann sogar die Einreise verweigert werden. Das wäre gerade für gewerbliche Fahrten – sei es als Spedition oder auch als Reiseunternehmer – natürlich fatal.

In einer Übersicht beim Schneeketten-Profishop sind die wichtigsten Punkte in Bezug auf die Schneekettenpflicht in Europa für jedes Land zusammengefasst. Dabei sind die Regelungen zum Thema Schneeketten stark unterschiedlich – während bspw. in Bosnien einfach nur gesagt ist, dass Schneeketten erlaubt sind, muss man in Großbritannien darauf achten, dass Schneeketten nur auf schneebedeckten Straßen erlaubt sind und die Straße durch die Nutzung von Schneeketten nicht beschädigt werden darf.

Der Überblick zur Schneekettenpflicht in Europa beinhaltet auch die Regeln und Vorgaben für die restlichen Länder Europas und dient als erste Informationsquelle. Rechtlich verbindliche Aussagen zur Schneekettenpflicht bzw. Nutzungsvorschriften von Schneeketten müssen aber vor einer Reise im jeweiligen Land erfragt werden.

Viele Grüße,

Alexander Kipp
Vom Team des Stapler-Profishop

Nutzung von Stapler-Arbeitskörbe in Österreich – Regeln & Vorschriften

Im Gegensatz zur deutschen Gesetzgebung gibt es in Österreich spezielle Regeln, die die Nutzung von Gabelstapler-Arbeitsbühnen bestimmen. Auf der einen Seite müssen Arbeitskörbe für die Nutzung in Österreich eine spezielle Prüfung des TÜV Austria vorweisen können. Die Konstruktion / Bauweise der Arbeitskörbe für Österreich muss dabei § 52 der Arbeitsmittelverordnung (§52 AM-VO) in Österreich genügen. Besonders die folgenden Punkte sind dabei für die Beschaffenheit und Konstruktion von Stapler-Arbeitskörben von Bedeutung:

  • Geländer und Brüstungen der Arbeitsbühnen müssen mind. 1m hoch sein
  • Die Einstiegsöffnung muss mind. 0,5m breit sein
  • Stapler-Arbeitskörbe müssen in Österreich einen mind. 1.75m hohen Rahmen haben
  • Die Arbeitskörbe müssen vor dem Abrutschen von den Gabelzinken gesichert werden (bspw. durch Steckbolzen, Schrauben etc.)
  • Arbeitskörbe für Österreich müssen durch eine Warnmarkierung gekennzeichnet sein und die zulässige Anzahl Personen / das zulässige Gewicht muss deutlich erkennbar sein

Auch die Gabelstapler müssen in Österreich bei der Nutzung von Arbeitskörben dedizierte Sicherheitsmerkmale besitzen, so darf zum Beispiel die Hebe- oder Senkgeschwindigkeit nicht mehr als 0,5m / Sekunde betragen. Auch wenn es zu Problemen mit der Bordhydraulik kommen sollten, darf diese Geschwindigkeit nicht überschritten werden. Ebenso müssen die Reifen des Staplers einen sicheren Stand gewährleisten, auch wenn diese beim Einsatz beschädigt werden sollten. Da Gabelstapler oftmals über Vollgummreifen verfügen, wird diese Auflage dadurch erfüllt.

Stapler-Arbeitsbühne / Arbeitskorb TYP MB-A für Österreich

Stapler-Arbeitsbühne / Arbeitskorb TYP MB-A für Österreich

Nicht nur die Arbeitskörbe für Österreich und die Gabelstapler haben Auflagen zu erfüllenn, in den § 52 der Arbeitsmittelverordnung (§52 AM-VO) werden auch genaue Vorgaben zur Nutzung der Stapler-Arbeitskörbe festgehalten. Neben den normalen Benutzungsvorschriften (wie die maximale Anzahl der Personen nicht zu überschreiten, für die der Arbeitskorb zugelassen ist) gelten spezielle Vorschriften beim Einsatz der Arbeitsbühnen in Österreich, z. B.:

  • Der Arbeitskorb darf nur mit max. 0,5m/sek angehoben oder gesenkt werden
  • Vor dem Betreten oder Verlassen des Arbeitskorbs muss dieser komplett und auf einem sicheren Grund vom Gabelstapler abgesetzt werden
  • Der Arbeitskorb darf erst gehoben und gesenkt werden, wenn die im Arbeitskorb befindliche Person dieses anzeigt
  • Vor der Verwendung des Stapler-Arbeitskorbes müssen Maßnahmen für eine Bergung bei Problemen getroffen werden
  • Der Bedienungsstand bzw. Gabelstapler muss während der gesamten Zeit besetzt sein

Zusätzlich gelten auch die Fahrer des Staplers in Österreich erhöhte Vorgaben, wenn Personen in einem Arbeitskorb transportiert werden sollen. Zum Beispiel muss der Fahrer nicht nur über einen entsprechenden Stapler-Führerschein verfügen, sondernvolljährig sein (Personen, die auf dem Arbeitskorb arbeiten, müssen in Österreich dahingegen nicht zwingend volljährig sein).

Die Regeln zur Nutzung von Stapler-Arbeitskörbe in Österreich sind mit Sicherheit höher, als die Regeln in Deutschland, aber noch nicht so hoch wie die Auflagen, die für Arbeitskörbe in der Schweiz gelten.

Viele Grüße,

Alexander Kipp
Vom Team des Stapler-Profishop