Umgang und Lagerung wassergefährdender Stoffe – die VAwS gibt strenge Regeln vor

Sogenannte wassergefährdende Stoffe sind heutzutage fast in jedem Unternehmen im Einsatz. Ob Öle, Kraftstoffe, Farben, Lacke usw. – all diese Flüssigkeiten gehören zu den wassergefährdenden Stoffen sowohl der Umgang wie auch die Lagerung dieser Stoffe ist streng gesetzlich geregelt. Das in Deutschland wichtigste Regelwerk für den Umgang und auch die Lagerung wassergefährdender Stoffe ist die VAwS, was für „Verordnung über Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen“ steht und Gewässer in Deutschland vor einer Kontamination durch diese Stoffe schützen soll. Diese VAwS werden auf Länderebene festgelegt, wobei die einzelnen Regelungen und Verordnungen zwischen den einzelnen Ländern sich nur marginal unterscheiden. Die VAwS haben das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) abgelöst, der auf Bundesebene entworfen wurde.

Inhaltlich macht die VAwS bspw. Aussagen, wie wassergefährdende Stoffe welche Pflichten ein Betreiber von „Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ hat, so zum Beispiel, dass bei der Arbeit den wassergefährdenden Stoffen ein Sorgfaltspflicht gilt, das Ein- oder Umfüllen überwacht werden muss etc. Ebenso werden hier bspw. Volumina für Auffangwannen vorgegeben, die mindestens erfüllt sein müssen, wenn Gefahrstoffe in normalen oder auch in Wasserschutzgebieten gelagert werden.  Aber nicht nur die klassischen Auffangwannen, sondern auch Tankflächen, Abscheideanlagen uvm. werden von den VAwS erfasst und sind somit von den dort enthaltenen Regeln und Vorgaben betroffen.

Ein zentraler Punkt der VAwS betrifft die Fachbetriebe, denn hier wird klar geregelt, dass nur die Anlagen nur von Fachbetrieben eingebaut, aufgestellt, instandgehalten oder gereinigt werden dürfen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Anlagen für die Lagerung der wassergefährdenden Stoffe immer funktionstüchtig sind und eine Leckage oder ein Auslaufen der Flüssigkeiten mit entsprechenden Folgen für Umwelt und Mitarbeiter verhindert wird. Daher ist sowohl für die Reinigung, Prüfung aber auch Sanierung von Tankflächen, Abscheidern und anderen Anlagen für die Lagerung wassergefährdender Stoffe immer zwingend ein Fachbetrieb notwendig. Besonders flexibel sind hier deutschlandweit arbeitende Unternehmen wie die UMTEC GmbH, die sich um die Prüfung und ggf. auch Sanierung von Tankflächen, Abscheidern kümmern. Diese können standortunabhängig die notwendigen Arbeiten vornehmen, so dass die Auflagen den VAwS erfüllt werden und die Anlagen wieder sicher genutzt werden können.

 

Größe von Auffangwannen – so berechnet man das Mindestvolumen

Bei unserer Beratung beim Kauf von Auffangwannen ist die richtige Größe der Auffangwannen ein besonders wichtiger Faktor. Denn nur wenn die Auffangwanne ein ausreichend großes Volumen besitzt, werden auch die entsprechenden Vorgaben erfüllt.

Dieser Vorgaben über die minimale Größe von Auffangwannen werden in der VAwS (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) beschrieben und können sich je nach Bundesland leicht unterscheiden, aber im Großen und Ganzen sind sie doch sehr ähnlich:

Für Nicht-Wasserschutzgebiet gilt, dass eine Auffangwanne mindestens so groß sein muss, wie das Volumen des größten Behälters, der auf der Auffangwanne eingelagert werden soll. Außerdem muss eine Auffangwanne mindestens 10% des Gesamtlagervolumens aufnehmen können. Gerade der erste Teil soll für den Fall die Sicherheit von Umwelt und Menschen gewährleisten, wenn ein Behälter eine Leckage bekommen sollte.

Zwei einfache Rechenbeispiele verdeutlichen, wie man die Mindestgröße einer Auffangwannge ermitteln kann:

  1. Fall: Insgesamt 15 200-Liter Fässer mit wassergefährdenden Stoffen sollten auf der Auffangwanne gelagert werden, also insgesamt ein Lagervolumen von 3000 L wassergefährdender Flüssigkeiten. Hier greift dann bei der Berechnung der Größe der Auffangwanne nicht die Regel bezüglich des größten Behälters, sondern die Größe der Auffangwannen muss mind. 300 Liter betragen, um mind. 10% des Gesamtlagervolumens auffangen zu können.
  2.  Fall: Auf einer Auffangwanne sollen 3 200-Liter Standardfässer und ein 1000l-IBC-Container gelagert werden, ingesamt also ein Lagervolumen von 1600 Litern gelagert werden. Jetzt muss die Größe der Auffangwanne mind. 1000 Liter betragen, damit die Auffangwanne ausreichend Aufnahmemöglichkeiten aufweist, um bei einer Leckage des größten Behälters – in diesem Fall des IBC-Containers – die wassergefährdende Flüssigkeite aufnehmen zu können.
Kunststoff-Auffangwanne mit einem Auffangvolumen von 250 Litern - ideal für die Lagerung von Fässern

Kunststoff-Auffangwanne mit einem Auffangvolumen von 250 Litern – ideal für die Lagerung von Fässern

Die oben genannten Regeln gelten für Gebiete, die nicht als Wasserschutzgebiete ausgewiesen sind. In Wasserschutzgebieten muss die Größe der Auffangwanne so gewählt werden, dass nicht nur ein Teil des Gesamtlagervolumens aufgefangen werden kann, sondern alle wassergefährdendenn Flüssigkeiten müssen aufgefangen werden. Für die beiden obigen Beispiele müssten die Auffangwannen eine Mindestgröße von 3000l (1. Fall) bzw. 1600l haben.

Die minimale Größe einer  Auffangwanne ist dabei unabhängig vom Material, aus dem die Auffangwanne besteht. Die Vorgaben in Bezug auf das Auffangvolumen gelten gleichermaßen für Stahl-Auffangwannen, Edelstahl-Modelle, Kunststoff-Auffangwannen oder Versionen aus GFK.

Viele Grüße,

Alexander Kipp
Vom Team des Stapler-Profishop