Sehr häufig werden uns Fragen zum notwendigen Volumen von Auffangwannen gestellt, daher widmen wir den heutigen Artikel genau diesem Thema, denn das Volumen ist natürlich ein zentraler Punkt, den man beim Kauf einer Auffangwanne – egal ob aus Stahl oder Kunststoff – beachten sollte.
Entgegen häufiger Annahmen wird die vorgeschriebene Größe (also das Auffangvolumen) von Auffangwannen nicht durch die Stahlwannen-Richtlinie (StawaR) vorgegeben, sondern diese Vorgaben werden im Rahmen der „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ (kurz VAwS) getroffen.
In den VAwS wird auf Länderebene definiert, welche Auffangvolumina eine Auffangwanne haben muss – einmal für normale Gebiete und einmal in der strengeren Version für Wasserschutzgebiete. In den Details unterscheiden sich die VAwS zwar, aber in Bezug auf die Volumina von Auffangwannen gelten glücklicherweise die gleichen wird in Deutschland nicht von der StawaR geregelt, wie häufig fälschlicherweise angenommen, sondern auf Länderebene in der jeweilig geltenden VAwS (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen). Auch wenn die exakten Regelungen von Bundesland zu Bundesland divergieren, die grundlegende Berechnung vom notwendigen Auffangvolumen sind doch einheitlich: Nach dem VAwS muss das Auffangvolumen einer Auffangwanne mindestens so groß sein, wie das Volumen des größten Behälters, der auf der Auffangwanne gelagert wird. Gleichzeitig müssen Auffangwannen mindestens 10% des Gesamtlagervolumens auffangen können können.
Findet die Lagerung der wassergefährdenden Stoffe in einem Wasserschutzgebiet statt, so müssen nicht nur 10% aufgefangen werden können, sondern das komplette Volumen der Lagerbehälter muss auch in der Auffangwanne aufgenommen werden können.
Die nachstehenden Beispiele verdeutlichen die notwendigen Auffangvolumina von Auffangwannen:
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Sollen bspw. IBC – Container auf einer Auffangwanne gelagert werden, muss diese mind. ein Volumen von 1000l haben
Sollen zum Beispiel 2 200-Liter Standardfässer gelagert werden, muss die Auffangwanne mind. ein Volumen von 200 Litern haben (hier greift die Regel bezüglich des größten Behälters).
- Sollen bspw. 15 200-Liter Standardfässer auf einer Auffangwanne gelagert werden, muss dies mindestens ein Auffangvolumen von 300 Litern haben, damit mindestens 10% des Gesamtlagervolumens aufgenommen werden können.
- Sollen bspw. 3 200-Liter Standardfässer und ein 1000l-IBC-Container gelagert werden, muss das Volumen der Auffangwanne mindestens 1000l betragen, wiederum wegen der Regel des größten Behälters.
- Sollen in einem Wasserschutzgebiet 3 200-Liter Standardfässer und ein 1000l-IBC-Container gelagert werden, muss das Volumen der Auffangwanne mindestens 1600l betragen, weil in einem Wasserschutzgebiet das komplette Volumen aufgefangen werden können muss.
Viele Grüße,
Alexander Kipp
Vom Team des Stapler-Profishop