Bei unserer Beratung beim Kauf von Auffangwannen ist die richtige Größe der Auffangwannen ein besonders wichtiger Faktor. Denn nur wenn die Auffangwanne ein ausreichend großes Volumen besitzt, werden auch die entsprechenden Vorgaben erfüllt.
Dieser Vorgaben über die minimale Größe von Auffangwannen werden in der VAwS (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) beschrieben und können sich je nach Bundesland leicht unterscheiden, aber im Großen und Ganzen sind sie doch sehr ähnlich:
Für Nicht-Wasserschutzgebiet gilt, dass eine Auffangwanne mindestens so groß sein muss, wie das Volumen des größten Behälters, der auf der Auffangwanne eingelagert werden soll. Außerdem muss eine Auffangwanne mindestens 10% des Gesamtlagervolumens aufnehmen können. Gerade der erste Teil soll für den Fall die Sicherheit von Umwelt und Menschen gewährleisten, wenn ein Behälter eine Leckage bekommen sollte.
Zwei einfache Rechenbeispiele verdeutlichen, wie man die Mindestgröße einer Auffangwannge ermitteln kann:
- Fall: Insgesamt 15 200-Liter Fässer mit wassergefährdenden Stoffen sollten auf der Auffangwanne gelagert werden, also insgesamt ein Lagervolumen von 3000 L wassergefährdender Flüssigkeiten. Hier greift dann bei der Berechnung der Größe der Auffangwanne nicht die Regel bezüglich des größten Behälters, sondern die Größe der Auffangwannen muss mind. 300 Liter betragen, um mind. 10% des Gesamtlagervolumens auffangen zu können.
- Fall: Auf einer Auffangwanne sollen 3 200-Liter Standardfässer und ein 1000l-IBC-Container gelagert werden, ingesamt also ein Lagervolumen von 1600 Litern gelagert werden. Jetzt muss die Größe der Auffangwanne mind. 1000 Liter betragen, damit die Auffangwanne ausreichend Aufnahmemöglichkeiten aufweist, um bei einer Leckage des größten Behälters – in diesem Fall des IBC-Containers – die wassergefährdende Flüssigkeite aufnehmen zu können.

Kunststoff-Auffangwanne mit einem Auffangvolumen von 250 Litern – ideal für die Lagerung von Fässern
Die oben genannten Regeln gelten für Gebiete, die nicht als Wasserschutzgebiete ausgewiesen sind. In Wasserschutzgebieten muss die Größe der Auffangwanne so gewählt werden, dass nicht nur ein Teil des Gesamtlagervolumens aufgefangen werden kann, sondern alle wassergefährdendenn Flüssigkeiten müssen aufgefangen werden. Für die beiden obigen Beispiele müssten die Auffangwannen eine Mindestgröße von 3000l (1. Fall) bzw. 1600l haben.
Die minimale Größe einer Auffangwanne ist dabei unabhängig vom Material, aus dem die Auffangwanne besteht. Die Vorgaben in Bezug auf das Auffangvolumen gelten gleichermaßen für Stahl-Auffangwannen, Edelstahl-Modelle, Kunststoff-Auffangwannen oder Versionen aus GFK.
Viele Grüße,
Alexander Kipp
Vom Team des Stapler-Profishop

