Umgang und Lagerung wassergefährdender Stoffe – die VAwS gibt strenge Regeln vor

Sogenannte wassergefährdende Stoffe sind heutzutage fast in jedem Unternehmen im Einsatz. Ob Öle, Kraftstoffe, Farben, Lacke usw. – all diese Flüssigkeiten gehören zu den wassergefährdenden Stoffen sowohl der Umgang wie auch die Lagerung dieser Stoffe ist streng gesetzlich geregelt. Das in Deutschland wichtigste Regelwerk für den Umgang und auch die Lagerung wassergefährdender Stoffe ist die VAwS, was für „Verordnung über Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen“ steht und Gewässer in Deutschland vor einer Kontamination durch diese Stoffe schützen soll. Diese VAwS werden auf Länderebene festgelegt, wobei die einzelnen Regelungen und Verordnungen zwischen den einzelnen Ländern sich nur marginal unterscheiden. Die VAwS haben das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) abgelöst, der auf Bundesebene entworfen wurde.

Inhaltlich macht die VAwS bspw. Aussagen, wie wassergefährdende Stoffe welche Pflichten ein Betreiber von „Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ hat, so zum Beispiel, dass bei der Arbeit den wassergefährdenden Stoffen ein Sorgfaltspflicht gilt, das Ein- oder Umfüllen überwacht werden muss etc. Ebenso werden hier bspw. Volumina für Auffangwannen vorgegeben, die mindestens erfüllt sein müssen, wenn Gefahrstoffe in normalen oder auch in Wasserschutzgebieten gelagert werden.  Aber nicht nur die klassischen Auffangwannen, sondern auch Tankflächen, Abscheideanlagen uvm. werden von den VAwS erfasst und sind somit von den dort enthaltenen Regeln und Vorgaben betroffen.

Ein zentraler Punkt der VAwS betrifft die Fachbetriebe, denn hier wird klar geregelt, dass nur die Anlagen nur von Fachbetrieben eingebaut, aufgestellt, instandgehalten oder gereinigt werden dürfen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Anlagen für die Lagerung der wassergefährdenden Stoffe immer funktionstüchtig sind und eine Leckage oder ein Auslaufen der Flüssigkeiten mit entsprechenden Folgen für Umwelt und Mitarbeiter verhindert wird. Daher ist sowohl für die Reinigung, Prüfung aber auch Sanierung von Tankflächen, Abscheidern und anderen Anlagen für die Lagerung wassergefährdender Stoffe immer zwingend ein Fachbetrieb notwendig. Besonders flexibel sind hier deutschlandweit arbeitende Unternehmen wie die UMTEC GmbH, die sich um die Prüfung und ggf. auch Sanierung von Tankflächen, Abscheidern kümmern. Diese können standortunabhängig die notwendigen Arbeiten vornehmen, so dass die Auflagen den VAwS erfüllt werden und die Anlagen wieder sicher genutzt werden können.

 

Wie groß müssen Auffangwannen nach den VAwS in Deutschland sein?

Beim Kauf einer neuen Auffangwannen ist neben der Materialwahl – nicht alle Gefahrstoffe können und dürfen auf allen Gefahrstoffen gelagert werden – das Auffangvolumen ein entscheidendes Kriterium. Nicht nur in Deutschland, auch in anderen Ländern gibt es klare Regeln und Vorschriften, die eine Mindestgröße von Auffangwannen bestimmt. Nur wenn die verwendeten Auffangwannen ausreichende Mengen der gelagerten Gefahrstoffe aufnehmen können, ist man als Unternehmer auf der sicheren Seite.

Das wichtigste Regelwerk im Zusammenhang mit dem Mindestvolumen ist in Deutschland die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen – kurz VAwS genannt. Letztendlich kann es auf Länderebene noch kleinere Abweichungen geben, die generellen Aussagen zu Mindestvolumina von Auffangwannen sind aber in allen Bundesländern identisch. In den VAwS werden dabei zwei Fälle generell getrennt: Auf der einen Seite gibt es Vorgaben für die Lagerung von Gefahrstoffen in normalen Gebieten und auf der anderen Seite wesentlich strengere Regeln, wenn die Gefahrstoffe in Wasserschutzgebieten gelagert werden sollen. Bei der Berechnung ist es nicht relevant, aus welchem Material die Auffangwanne besteht (also ob es sich um eine Stahl- oder Kunststoff-Auffangwanne handelt).

Für Nicht-Wasserschutzgebiete ist in den VAwS festgelegt, dass eine Auffangwanne mindestens so viel aufnehmen können muss, wie das Volumen des größten darauf gelagerten Behälters. Zudem muss die Auffangwanne mindestens 10% des darauf gelagerten Volumens aufnehmen können. Je nachdem, was das größere Volumen ergibt, bestimmt das Mindestvolumen der Auffangwanne.

An einfachen Beispielen kann man verdeutlichen, wie sich das Mindestvolumen einer Auffangwanne berechnet – vorrausgesetzt man befindet sich nicht in einem Wasserschutzgebiet:

  1.  Auf einer Kunststoff-Auffangwanne sollen 3 Standardfässer á 200 Liter und ein 1000l-IBC-Container gelagert werden. Das Gesamtlagervolumen beträgt also 1600 Litern. Jetzt greift die Regel des größten Behälters, so dass die Auffangwanne muss in diesem Fall mindestens ein Volumen von 1000 Litern haben, um bei einer Leckage des IBC die wassergefährdende Flüssigkeite aufnehmen zu können.
  2. Insgesamt sollen 15 60-Liter Fässer gelagert werden, also ein Gesamtvolumen 900 Litern wassergefährdender Flüssigkeiten. Im Unterschied zum ersten Beispiel greift die 10%-Regel, um die Mindest-Größe der Auffangwanne berechnen zu können.
Stahl-Auffangwanne mit einem Auffangvolumen von 215 Litern - ideal für die Lagerung von 200-Liter-Standardfässern

Stahl-Auffangwanne mit einem Auffangvolumen von 215 Litern – ideal für die Lagerung von 200-Liter-Standardfässern

Wie oben bereits erwähnt, kommen in ausgewiesenen Wasserschutzgebieten striktere Regeln zum Einsatz, denn hier muss die Größe der Auffangwanne immer so gewählt werden, dass alle wassergefährdenden Flüssigkeiten aufgefangen werden können. Für die beiden obigen Beispiele müssten die Auffangwannen eine Mindestgröße von 1600 Litern bzw. 900 Litern haben.

Gerne beraten wir Sie bei der Auswahl der passenden Auffangwannen aus Stahl oder Kunststoff für Ihren Bedarf – sprechen Sie uns an.

Viele Grüße,

Alexander Kipp
Vom Team des Stapler-Profishop

Größe von Auffangwannen – so berechnet man das Mindestvolumen

Bei unserer Beratung beim Kauf von Auffangwannen ist die richtige Größe der Auffangwannen ein besonders wichtiger Faktor. Denn nur wenn die Auffangwanne ein ausreichend großes Volumen besitzt, werden auch die entsprechenden Vorgaben erfüllt.

Dieser Vorgaben über die minimale Größe von Auffangwannen werden in der VAwS (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) beschrieben und können sich je nach Bundesland leicht unterscheiden, aber im Großen und Ganzen sind sie doch sehr ähnlich:

Für Nicht-Wasserschutzgebiet gilt, dass eine Auffangwanne mindestens so groß sein muss, wie das Volumen des größten Behälters, der auf der Auffangwanne eingelagert werden soll. Außerdem muss eine Auffangwanne mindestens 10% des Gesamtlagervolumens aufnehmen können. Gerade der erste Teil soll für den Fall die Sicherheit von Umwelt und Menschen gewährleisten, wenn ein Behälter eine Leckage bekommen sollte.

Zwei einfache Rechenbeispiele verdeutlichen, wie man die Mindestgröße einer Auffangwannge ermitteln kann:

  1. Fall: Insgesamt 15 200-Liter Fässer mit wassergefährdenden Stoffen sollten auf der Auffangwanne gelagert werden, also insgesamt ein Lagervolumen von 3000 L wassergefährdender Flüssigkeiten. Hier greift dann bei der Berechnung der Größe der Auffangwanne nicht die Regel bezüglich des größten Behälters, sondern die Größe der Auffangwannen muss mind. 300 Liter betragen, um mind. 10% des Gesamtlagervolumens auffangen zu können.
  2.  Fall: Auf einer Auffangwanne sollen 3 200-Liter Standardfässer und ein 1000l-IBC-Container gelagert werden, ingesamt also ein Lagervolumen von 1600 Litern gelagert werden. Jetzt muss die Größe der Auffangwanne mind. 1000 Liter betragen, damit die Auffangwanne ausreichend Aufnahmemöglichkeiten aufweist, um bei einer Leckage des größten Behälters – in diesem Fall des IBC-Containers – die wassergefährdende Flüssigkeite aufnehmen zu können.
Kunststoff-Auffangwanne mit einem Auffangvolumen von 250 Litern - ideal für die Lagerung von Fässern

Kunststoff-Auffangwanne mit einem Auffangvolumen von 250 Litern – ideal für die Lagerung von Fässern

Die oben genannten Regeln gelten für Gebiete, die nicht als Wasserschutzgebiete ausgewiesen sind. In Wasserschutzgebieten muss die Größe der Auffangwanne so gewählt werden, dass nicht nur ein Teil des Gesamtlagervolumens aufgefangen werden kann, sondern alle wassergefährdendenn Flüssigkeiten müssen aufgefangen werden. Für die beiden obigen Beispiele müssten die Auffangwannen eine Mindestgröße von 3000l (1. Fall) bzw. 1600l haben.

Die minimale Größe einer  Auffangwanne ist dabei unabhängig vom Material, aus dem die Auffangwanne besteht. Die Vorgaben in Bezug auf das Auffangvolumen gelten gleichermaßen für Stahl-Auffangwannen, Edelstahl-Modelle, Kunststoff-Auffangwannen oder Versionen aus GFK.

Viele Grüße,

Alexander Kipp
Vom Team des Stapler-Profishop

Welches Volumen muss eine Auffangwanne haben?

Sehr häufig werden uns Fragen zum notwendigen Volumen von Auffangwannen gestellt, daher widmen wir den heutigen Artikel genau diesem Thema, denn das Volumen ist natürlich ein zentraler Punkt, den man beim Kauf einer Auffangwanne – egal ob aus Stahl oder Kunststoff – beachten sollte.

Entgegen häufiger Annahmen wird die vorgeschriebene Größe (also das Auffangvolumen) von Auffangwannen nicht durch die Stahlwannen-Richtlinie (StawaR) vorgegeben, sondern diese Vorgaben werden im Rahmen der „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ (kurz VAwS) getroffen.

In den VAwS wird auf Länderebene definiert, welche Auffangvolumina eine Auffangwanne haben muss – einmal für normale Gebiete und einmal in der strengeren Version für Wasserschutzgebiete. In den Details unterscheiden sich die VAwS zwar, aber in Bezug auf die Volumina von Auffangwannen gelten glücklicherweise die gleichen wird  in Deutschland nicht von der StawaR geregelt, wie häufig fälschlicherweise angenommen, sondern auf Länderebene in der jeweilig geltenden VAwS (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen). Auch wenn die exakten Regelungen von Bundesland zu Bundesland divergieren, die grundlegende Berechnung vom notwendigen Auffangvolumen sind doch einheitlich: Nach dem VAwS muss das Auffangvolumen einer Auffangwanne mindestens so groß sein, wie das Volumen des größten Behälters, der auf der Auffangwanne gelagert wird. Gleichzeitig müssen Auffangwannen mindestens 10% des Gesamtlagervolumens auffangen können können.

Findet die Lagerung der wassergefährdenden Stoffe in einem Wasserschutzgebiet statt, so müssen nicht nur 10% aufgefangen werden können, sondern das komplette Volumen der Lagerbehälter muss auch in der Auffangwanne aufgenommen werden können.

Die nachstehenden Beispiele verdeutlichen die notwendigen Auffangvolumina von Auffangwannen:

  1. Sollen bspw. IBC - Container auf einer Auffangwanne gelagert werden, muss diese mind. ein Volumen von 1000l haben

    Sollen bspw. IBC – Container auf einer Auffangwanne gelagert werden, muss diese mind. ein Volumen von 1000l haben

    Sollen zum Beispiel 2 200-Liter Standardfässer gelagert werden, muss die Auffangwanne mind. ein Volumen von 200 Litern haben (hier greift die Regel bezüglich des größten Behälters).

  2. Sollen bspw. 15 200-Liter Standardfässer auf einer Auffangwanne gelagert werden, muss dies mindestens ein Auffangvolumen von 300 Litern haben, damit mindestens 10% des Gesamtlagervolumens aufgenommen werden können.
  3. Sollen bspw. 3 200-Liter Standardfässer und ein 1000l-IBC-Container gelagert werden, muss das Volumen der Auffangwanne mindestens 1000l betragen, wiederum wegen der Regel des größten Behälters.
  4. Sollen in einem Wasserschutzgebiet 3 200-Liter Standardfässer und ein 1000l-IBC-Container gelagert werden, muss das Volumen der Auffangwanne mindestens 1600l betragen, weil in einem Wasserschutzgebiet das komplette Volumen aufgefangen werden können muss.

Viele Grüße,

Alexander Kipp
Vom Team des Stapler-Profishop