Stapler-Arbeitsbühnen sind die beliebtesten Anbaugeräte für Stapler und erleichtern den Alltag im Betrieb ungemein. Aber auch ein Arbeitskorb muss zahlreiche Auflagen in Bezug auf die Sicherheit erfüllen. Maßgeblich dafür sind die sogenannten Unfallverhütungsvorschriften (UVV) für Arbeitskörbe. Zusäztlich muss der Arbeitskorb selbst umfangreiche Sicherungsmechnismen aufweisen. Auf der einen Seite muss der Arbeitskorb so gesichert werden, dass ein Abrutschen von den Staplergabeln verhindert wird. Gleichzeitig müssen auch die Mitarbeiter, die auf der Arbeitsbühne arbeiten, vor Unfällen (z. B. Herausfallen) geschützt werden. Für diese beiden Zwecke verfügen Stapler-Arbeitskörbe mit Zulassung über mind. zwei verschiedene Sicherungen:
Abrutsch-Sicherungen von Arbeitskörben
Um ein ungewolltes Abrutschen der Arbeitsbühnen von den Staplergabeln zu verhinder, gibt es zwei gängige Sicherungsmechanismen: Bei den meisten Modellen erfolgt die Abrutschsicherung der Arbeitskörbe durch zwei Steckbolzen, die hinter dem Gabelrücken arretiert werden. Bei Arbeitskörben für Deichselstapler funktioniert Abrutschsicherung etwas anders: Hier erfolgt die Sicherung des Arbeitskorbes über eine Arretierung auf den Gabelzinken. Beide Arbeitskorb-Sicherungen sind in Deutschland zugelassen und erfüllen die Anforderungen an die Sicherung von Arbeitsbühnen.
Absturzsicherungen von Arbeitskörben
Um ein Herabstürzen oder Herausfallen der Mitarbeiter aus dem Arbeitskorb zu vermeiden, ist in den Unfallverhütungsvorschriften „Flurförderzeuge“ BG Vorschrift D27 von der Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution (kurz BGHW) festgehalten, dass der Boden eines Arbeitskorbes rutschhemmend und in Höhe der Gabelzinken des Staplers sein muss. Ebenfalls muss ein Geländer vorhanden sein, dessen bewegliche Teile (wie zum Beispiel das Eingangstor) sich nur nach Innen öffnen dürfen und gegen ein unbeabsichtigtes Öffnen gesichert sein müssen.
Um Unfälle mit dem Stapler-Mast zu vermeiden, muss an der Rückseite der Arbeitsbühnen ein mindestens 1,8m hoher Rückenschutz angebracht werden, der gleichzeitig durchgriffsicher ist.
Nur Arbeitsbühnen, die die oben genannten Sicherungsmechanismen aufweisen, erhalten eine Zulassung und sind für den Einsatz im Betrieb empfehlenswert.
Viele Grüße,
Alexander Kipp
Vom Team des Stapler-Profishop








