Stapler-Arbeitskörbe erleichtern den betrieblichen Alltag in unzähligen Unternehmen. Gleichzeitig ist ein Arbeitskorb nicht irgendein Anbaugerät, sondern auf so einer Arbeitsbühne arbeiten Mitarbeiter – bspw. um Reparaturen oder Wartungen vorzunehmen und zahlreiche Vorschriften sind bei der Nutzung von Arbeitskörben zu beachten. Die UVV für Arbeitsbühnen stelllen wohl das wichtigste Regelwerk dar, in dem die Vorgaben für eine korrekte Benutzung gemacht werden und eine der wichtigsten Vorgaben aus den UVV für Arbeitskörbe ist die Zulassung derselben, denn es dürfen nur zugelassene Arbeitskörbe genutzt werden.
Um eine Zulassung zu bekommen, müssen die Arbeitskörbe immer über mindestens zwei Sicherungsmechanismen verfügen: Auf der einen Seite gibt es die sogenannte Abrutschsicherung, die ein Abrutschen des Arbeitskorbs von den Gabeln des Staplers verhindert. Zudem müssen die Mitarbeiter vor dem Herauausfallen bewahrt werden. Für diese beiden Zwecke verfügen Stapler-Arbeitskörbe über verschiedene Sicherungsmechanismen:
Abrutschsicherung von Stapler-Arbeitskörben

Eine Bolzensicherung schützt den Arbeitskorb vor dem Abrutschen
Um ein Abrutschen der Arbeitsbühnen von den Gabelzinken zu vermeiden, gibt es zwei gängige Sicherungsmechanismen: Bei den meisten Stapler-Arbeitskörben erfolgt die Sicherung durch zwei Steckbolzen, die hinter dem Gabelrücken arretiert werden, wie man auch auf dem Bild erkennen kann. Bei Arbeitskörben für Deichselstapler erfolgt die Sicherung des Arbeitskorbes über eine Arretierung auf den Gabelzinken. Beide Arbeitskorb-Sicherungen sind in Deutschland zugelassen.
Absturzsicherungen für die Mitarbeiter
Um ein Herabstürzen eines Mitarbeiters von einer Arbeitsbühne zu vermeiden, ist in den Unfallverhütungsvorschriften „Flurförderzeuge“ BG Vorschrift D27 von der Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution (kurz BGHW) vorgegeben, dass der Boden eines Arbeitskorbes rutschhemmend und in Höhe der Gabelzinken des Staplers sein muss. Zusätzlich muss ein umlaufendes Geländer am Arbeitskorb vorhanden sein, dessen bewegliche Teile (wie zum Beispiel das Eingangstor) sich nur nach Innen öffnen dürfen. So soll ein unbeabsichtigtes Öffnen verhindert werden. Zusätzlich müssen die beweglichen Teile noch einmal gegen ein unbeabsichtigtes Öffnen gesichert werden.
An der Rückseite der Arbeitskörbe muss ein mindestens 180cm hoher, durchgriffsicherer Schutz angebracht werden, um mögliche Unfälle mit dem Mast des Gabelstaplers zu vermeiden.
All unsere Stapler-Arbeitskörbe verfügen über die notwendigen Sicherungsmaßnahmen – sowohl die Abrutschsicherung, wie auch die Absturzsicherung. Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Auswahl des passenden Arbeitskorbes – sprechen Sie uns einfach an.
Viele Grüße,
Alexander Kipp
Vom Team des Stapler-Profishop








